Wie funktioniert der BAföG-Rechner?
Die Höhe deines BAföG hängt von mehreren Größen ab. Der Rechner berücksichtigt insbesondere:
- Deine Ausbildungsform (Hochschule, Berufsfachschule, Ausbildung …)
- Ob du bei deinen Eltern oder in eigener Wohnung lebst
- Dein eigenes Einkommen (anrechnungsfrei bis 603 €/Monat)
- Dein Vermögen (Freibeträge: 15.000 € unter 30, 45.000 € ab 30)
- Das Einkommen deiner Eltern (mit Freibeträgen und Abzügen)
Der Rechner bildet die gesetzliche Systematik vereinfacht ab – für eine verlässliche Entscheidung ist immer das Amt für Ausbildungsförderung zuständig.
Welche Angaben brauche ich für den BAföG-Rechner?
1. Deine Ausbildungssituation
Ob du an einer Hochschule, Berufsfachschule oder in einer Ausbildung bist, bestimmt den Bedarfssatz. Auch das Alter ist relevant (z. B. für Vermögensfreibeträge und elternunabhängige Förderung).
2. Deine Wohnsituation
Lebst du bei deinen Eltern oder in eigener Wohnung? Die Wohnpauschale ist 2026 deutlich höher bei eigener Wohnung (380 € statt 59 €).
3. Dein Einkommen und Vermögen
Dein eigenes Einkommen ist bis 603 € monatlich anrechnungsfrei. Dein Vermögen darf je nach Alter 15.000 € bzw. 45.000 € nicht übersteigen.
4. Das Einkommen deiner Eltern
Für die meisten Studierenden wird das Elterneinkommen angerechnet – allerdings nur das anrechenbare Einkommen nach Abzug vieler Freibeträge. Details: BAföG-Einkommensgrenze verstehen.
Wie wird BAföG berechnet?
Vereinfacht gilt: Bedarfssatz (Grundbedarf + Wohnpauschale + Versicherungszuschläge) abzüglich deines anrechenbaren Einkommens und des anrechenbaren Elterneinkommens. Übersteigt dein Bedarf die anrechenbaren Einkünfte, entsteht ein Anspruch in Höhe der Differenz.
Die Hälfte des bewilligten BAföG ist ein Zuschuss, die andere Hälfte ein zinsfreies Darlehen. Du musst also nie den vollen Betrag zurückzahlen.
Warum kann mein BAföG-Bescheid vom Rechner abweichen?
Ein Online-Rechner gibt dir eine gute erste Orientierung, ersetzt aber keine Prüfung durch das Amt für Ausbildungsförderung. Abweichungen können unter anderem entstehen, wenn:
- das Elterneinkommen anders berechnet wird als erwartet
- einzelne Freibeträge nicht oder anders angewendet werden
- deine Ausbildungssituation nicht exakt in den Rechner passt
- sich dein Einkommen oder deine Wohnsituation verändert
- dem Amt zusätzliche Informationen vorliegen
Verstehe das Ergebnis deshalb als unverbindliche erste Einschätzung.
Ich könnte BAföG bekommen – was jetzt?
Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen
Typischerweise brauchst du Einkommensnachweise (deine und die deiner Eltern), Vermögensnachweise und die Immatrikulationsbescheinigung. Die vollständige Übersicht: BAföG-Unterlagen ansehen.
Schritt 2: Antrag vorbereiten
Du kannst deinen BAföG-Antrag selbst beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung einreichen. Wenn du Unterstützung möchtest, hilft dir Antragsbruder dabei, deine Angaben und Dokumente zu strukturieren und den Antrag für die Einreichung vorzubereiten: BAföG-Antrag vorbereiten lassen.
Häufige Fragen zu Rechner
Ja. Du kannst den BAföG-Rechner kostenlos nutzen, um eine erste Einschätzung deines möglichen Anspruchs zu erhalten.
Nein. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung auf Grundlage deiner Angaben. Eine verbindliche Entscheidung trifft nur das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
Für Studierende an Hochschulen bei bis zu 992 € monatlich (Grundbedarf 475 €, Wohnpauschale 380 €, Kranken- und Pflegezuschlag).
In den meisten Fällen ja, aber nur das anrechenbare Einkommen nach vielen Freibeträgen. Bei elternunabhängiger Förderung entfällt die Anrechnung ganz.
2026 sind 603 € monatlich anrechnungsfrei (Minijob-Grenze).
Nur die Darlehenshälfte, zinsfrei, gedeckelt auf maximal rund 10.000 €. Die Rückzahlung beginnt frühestens 5 Jahre nach Förderungsende.
Wenn es hakt
Du kommst allein nicht weiter?
Antragsbruder erklärt Sozialleistungen und hilft beim Papierkram: Unterlagen zusammentragen, Formulare ausfüllen, Fristen ordnen. Wenn du magst, schildere uns dein Anliegen – wir schauen es uns an und melden uns mit einer Einschätzung, ob und wie wir dich unterstützen können.
- Keine Rechtsberatung: Ob dir eine Leistung zusteht, entscheidet allein die Behörde. Für Widerspruch, Klage oder rechtliche Prüfung nennen wir dir die zuständigen Stellen (Anwaltschaft, Sozialberatung).
- Kein Erfolgsversprechen: Wir sagen dir offen, wenn dein Anliegen besser woanders aufgehoben ist.
- Aufwand und Kosten klären wir vorher individuell – du entscheidest danach, ob wir starten.
