BAföG-Einkommensgrenze 2026: Wie viel dürfen die Eltern verdienen?
Karim AzzaouiZuletzt geprüft am 12. Oktober 2026

Es gibt keine feste Einkommensgrenze, ab der du sicher kein BAföG mehr bekommst. Maßgeblich ist das anrechenbare Einkommen deiner Eltern nach Abzug vieler Freibeträge – nicht einfach ihr Brutto- oder Nettolohn. Faustregel: Steigt das Elterneinkommen, sinkt die Förderung; ob sie ganz wegfällt, zeigt die konkrete Berechnung.
| Frage | Kurzantwort |
|---|---|
| Feste Grenze? | Nein – entscheidend ist das anrechenbare Einkommen nach Freibeträgen. |
| Brutto oder Netto? | Weder noch – es zählt das anrechenbare Einkommen nach Abzügen. |
| Mein eigenes Einkommen? | Bis 603 €/Monat anrechnungsfrei. |
| Geschwister? | Geschwister, die selbst gefördert werden, erhöhen die Freibeträge der Eltern. |
| Eltern getrennt? | Getrennt lebende Eltern werden getrennt betrachtet. |
| Elternunabhängig? | In bestimmten Fällen (ab 30, lange Berufstätigkeit) entfällt die Elterneinkommensprüfung. |
In diesem Artikel
Gibt es eine feste Einkommensgrenze?
Nein. Es gibt keine feste Einkommensgrenze, ab der BAföG sicher ausgeschlossen ist. Das Einkommen deiner Eltern wird mit vielen Freibeträgen und Abzügen berechnet. Zwei Familien mit ähnlichem Bruttogehalt können deshalb zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Wichtig ist: Für die BAföG-Berechnung zählt nicht das gesamte Elterneinkommen, sondern nur das anrechenbare Einkommen. Davon werden unter anderem abgezogen: Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und Freibeträge.
Wie wird das Elterneinkommen berechnet?
Vereinfacht läuft die Berechnung so:
- Bruttoeinkommen der Eltern erfassen
- Werbungskosten (Pauschale oder tatsächliche) abziehen
- Sozialversicherungsbeiträge abziehen
- Steuern berücksichtigen
- Freibeträge abziehen (für die Eltern selbst, für Geschwister, ggf. weitere)
- Es bleibt das anrechenbare Einkommen
Die genauen Beträge ändern sich mit den gesetzlichen Anpassungen. Der BAföG-Rechner führt dich durch die relevanten Fragen.
Welche Freibeträge gibt es?
- Freibetrag für die Eltern selbst (Grundfreibetrag pro Elternteil)
- Freibeträge für weitere unterhaltsberechtigte Kinder (Geschwister)
- Werbungskosten-Pauschale oder tatsächliche Werbungskosten
- Sonderausgaben und Sozialversicherungsbeiträge
- gegebenenfalls Freibeträge für besondere Belastungen
Die Freibeträge wirken sich direkt aus: Je mehr Geschwister gefördert werden oder im Haushalt leben, desto höher die Freibeträge der Eltern – und desto wahrscheinlicher ein BAföG-Anspruch.
Faustregel: Ab welchem Elterneinkommen fällt BAföG weg?
Eine grobe Orientierung: Bei einem gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommen der Eltern von etwa 3.000 bis 3.500 € und wenigen Kindern sinkt der Anspruch oft stark. Bei einem einzelnen Elternteil liegt die Schwelle niedriger, bei mehreren Kindern höher.
Diese Faustregel ersetzt keine Berechnung – die Freibeträge machen den Unterschied. Prüfe deinen Fall direkt im BAföG-Rechner.
Mein eigenes Einkommen
Auch dein eigenes Einkommen wird angerechnet – aber erst oberhalb von 603 € monatlich (2026). Darüber hinaus wird es mit einem Abschlag (Werbekosten- und Sozialversicherungspauschale) angerechnet. Ein Minijob bleibt in der Regel ohne Auswirkung.
Elternunabhängige Förderung
In bestimmten Situationen wird BAföG ohne Berücksichtigung des Elterneinkommens gezahlt – etwa ab 30 Jahren bei Studienbeginn, nach mindestens 5 Jahren Erwerbstätigkeit oder in bestimmten familiären Konstellationen. Mehr dazu: Elternunabhängiges BAföG.
Wie viel darf ich als Student selbst verdienen?
2026 ist ein eigenes Einkommen von 603 € monatlich anrechnungsfrei. Ein klassischer Minijob beeinflusst dein BAföG also nicht. Erst Einkommen oberhalb dieser Grenze wird anteilig angerechnet.
Häufige Fragen zu Einkommensgrenze
Es gibt keine feste Grenze. Entscheidend ist das anrechenbare Einkommen nach Freibeträgen. Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von etwa 3.000–3.500 € und wenigen Kindern sinkt der Anspruch oft stark.
Weder noch. Es zählt das anrechenbare Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und Freibeträgen.
Ja. Freibeträge für weitere unterhaltsberechtigte Kinder erhöhen die Freibeträge der Eltern und können einen BAföG-Anspruch wahrscheinlicher machen.
Getrennt lebende Eltern werden in der Regel getrennt betrachtet – das Einkommen wird nicht einfach zusammengerechnet.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. ab 30 Jahren bei Studienbeginn, 5 Jahre Erwerbstätigkeit, bestimmte familiäre Konstellationen).
Änderungen beim Einkommen solltest du dem Amt mitteilen. Steigt das Einkommen der Eltern, kann der BAföG-Anspruch sinken – die konkrete Auswirkung hängt von der Berechnung ab.
Wenn es hakt
Du kommst allein nicht weiter?
Antragsbruder erklärt Sozialleistungen und hilft beim Papierkram: Unterlagen zusammentragen, Formulare ausfüllen, Fristen ordnen. Wenn du magst, schildere uns dein Anliegen – wir schauen es uns an und melden uns mit einer Einschätzung, ob und wie wir dich unterstützen können.
- Keine Rechtsberatung: Ob dir eine Leistung zusteht, entscheidet allein die Behörde. Für Widerspruch, Klage oder rechtliche Prüfung nennen wir dir die zuständigen Stellen (Anwaltschaft, Sozialberatung).
- Kein Erfolgsversprechen: Wir sagen dir offen, wenn dein Anliegen besser woanders aufgehoben ist.
- Aufwand und Kosten klären wir vorher individuell – du entscheidest danach, ob wir starten.