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Wohnberechtigungsschein (WBS)

Wohnen & ImmobilienSozialer Wohnungsbau✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Mieter mit geringem Einkommen, Familien, Alleinerziehende, Rentner, Behinderte

Zuständige Stelle

Wohnungsamt / Wohngeldbehörde

Art der Leistung

housing benefit

Geltungsbereich

state

Voraussetzungen

  • !

    Volljährigkeit

    Antragsteller muss volljährig sein

  • !

    Aufenthalt in Deutschland

    Dauerhafter Aufenthalt in Deutschland

  • !

    Einkommensgrenze

    Einkommen unter der Grenze für Haushaltsgröße

  • ?

    Mindestaufenthalt

    In vielen Kommunen: mindestens 2 Jahre gemeldet

Berechnung & Höhe

WBS wird bei Einkommen unter der Grenze ausgestellt

Der WBS ist eine Bescheinigung, kein Geldbetrag. Ermöglicht Bezug von Sozialwohnungen.

Antragstellung

Antragsweg

Schriftlich beim Wohnungsamt

Bearbeitungszeit

2-4 Wochen

Benötigte Unterlagen

  • • Personalausweis
  • • Einkommensnachweise
  • • Mietvertrag (falls vorhanden)
  • • Meldebescheinigung

Rechtsgrundlagen

  • § 27 WoFG (Wohnberechtigungsschein)
  • § 5 WoBindG (Zweckbindung Sozialwohnungen)

Quellen