Kurzübersicht
Zielgruppe
Minderjährige ohne sorgeberechtigte Eltern, Betreuungsbedürftige
Zuständige Stelle
Jugendamt / Familiengericht
Art der Leistung
family benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Kind benötigt einen Vormund (Eltern verstorben, unbekannt oder entmündigt)
Keine sorgeberechtigten Eltern vorhanden
- !
Familiengericht bestellt den Vormund
Gerichtliche Bestellung erforderlich
- ?
Vormundschaftsverein oder Jugendamt kann übernommen werden
Freiwillige Vormundschaft durch Verein oder Amtsvormundschaft
Besondere Hinweise
- • Reform des Vormundschaftsrechts seit 1. Januar 2023
- • Vormünder haben Aufsichtspflicht
- • Jugendamt überwacht die Vormundschaft
- • Pflegschaft für einzelne Aufgaben möglich
Berechnung & Höhe
Keine finanzielle Leistung - rechtliche Vertretung und Betreuung
- 1
Bestellung durch Familiengericht
Gerichtliches Verfahren
- 2
Überwachung durch Jugendamt
Regelmäßige Berichte
Keine finanzielle Leistung - rechtliche Vertretung und Betreuung des Kindes
Antragstellung
Antragsweg
Gerichtlich (Familiengericht)
Bearbeitungszeit
3-6 Monate
Benötigte Unterlagen
- • Geburtsurkunde
- • Sterbefallurkunde (falls zutreffend)
- • Personaldokumente
Rechtsgrundlagen
- §§ 1773-1808 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Quellen
- QVormundschaft und Pflegschaft - BMJV
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
- §§ 1773 BGB - Voraussetzungen der Vormundschaft
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
