Kurzübersicht
Zielgruppe
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, Personen, deren Pflegeperson verhindert ist (z.B. Krankheit, Urlaub)
Zuständige Stelle
Pflegekasse
Art der Leistung
care benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5
Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MDK/MD) mit Zuordnung zu Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
- !
Verhinderung der Pflegeperson
Die Pflegeperson ist verhindert (z.B. durch Krankheit, Urlaub) und kann die Pflege nicht übernehmen
- !
Häusliche Pflege
Die Pflege wird in der häuslichen Umgebung erbracht
Besondere Hinweise
- • Für Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Verhinderungspflege
- • Gemeinsamer Jahresbetrag mit Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro pro Jahr
- • Maximal 8 Wochen pro Kalenderjahr
Berechnung & Höhe
Kostenerstattung für Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- 1
Pflegegrad ermitteln lassen
Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
- 2
Verhinderung der Pflegeperson nachweisen
Nachweis über Verhinderung
Jahresbetrag für Verhinderungspflege (gemeinsam mit Kurzzeitpflege)
Antragstellung
Antragsweg
Antrag bei der zuständigen Pflegekasse
Bearbeitungszeit
Innerhalb von 5 Wochen nach Antragstellung
Benötigte Unterlagen
- • Ärztliches Attest / Gutachten des MDK zum Pflegegrad
- • Antrag auf Verhinderungspflege
- • Nachweis über Verhinderung der Pflegeperson
Rechtsgrundlagen
- § 39 SGB XI
- § 42a SGB XI (Gemeinsamer Jahresbetrag)
- § 30 Abs. 1 SGB XI
Quellen
- §§ 39 SGB XI - Verhinderungspflege
Gesetze im Internet • Geprüft: 2026-09-08
- §§ 42a SGB XI - Gemeinsamer Jahresbetrag
Gesetze im Internet • Geprüft: 2026-09-08
