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Kindesunterhalt

Familie & KinderUnterhalt✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Kinder, Alleinerziehende Elternteile, Betreuungseltern

Zuständige Stelle

Jugendamt / Familiengericht

Art der Leistung

family benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Kind hat Anspruch auf Unterhalt von beiden Elternteilen

    Verwandtschaft in gerader Linie

  • !

    Unterhaltsverpflichteter ist nicht im Haushalt

    Elternteil lebt nicht im gemeinsamen Haushalt

  • !

    Kind ist minderjährig oder in Ausbildung

    Kind ist unter 18 oder in Ausbildung

Besondere Hinweise

  • • Düsseldorfer Tabelle als Richtwert
  • • Mindestunterhalt nach § 1603 Abs. 2 BGB
  • • Kindergeld wird angerechnet (§ 1603 Abs. 2 BGB)
  • • Unterhaltsvorschuss bei Alleinerziehenden möglich

Berechnung & Höhe

Nach Düsseldorfer Tabelle, abhängig vom Einkommen des Unterhaltsverpflichteten und Alter des Kindes

  1. 1

    Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten ermitteln

    Nettoeinkommen - Freibetrag

    Individuell

  2. 2

    Düsseldorfer Tabelle anwenden

    Einkommensklasse → Unterhaltsbetrag nach Altersgruppe

    486-653 Euro (2026)

  3. 3

    Kindergeld anrechnen (1/2 des Kindergeldes)

    Unterhalt - (Kindergeld / 2)

    Netto-Unterhalt

Nach Düsseldorfer Tabelle: 486 Euro (0-5 Jahre), 558 Euro (6-11 Jahre), 653 Euro (12-17 Jahre) - vor Anrechnung des Kindergeldes

Antragstellung

Antragsweg

Gerichtlich oder einvernehmlich

Bearbeitungszeit

3-12 Monate (gerichtlich)

Benötigte Unterlagen

  • • Geburtsurkunde
  • • Einkommensnachweise beider Eltern
  • • Kontoauszüge
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • §§ 1601 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
  • Düsseldorfer Tabelle

Quellen