Kurzübersicht
Zielgruppe
Menschen im Rentenalter, Voll erwerbsgeminderte Menschen, Menschen in besonderen Notlagen
Zuständige Stelle
Kommunale Sozialamt / Jobcenter
Art der Leistung
social benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Hilfe zum Lebensunterhalt: Bedürftigkeit und Unfähigkeit, sich selbst zu helfen
beduerftig_unfaehig
- !
Grundsicherung im Alter: Altersgrenze erreicht (67 Jahre)
altersgrenze_erreicht
- !
Grundsicherung bei Erwerbsminderung: Volle dauerhafte Erwerbsminderung ab 18 Jahren
voll_erwerbsgemindert
Besondere Hinweise
- • Nachrang: Andere Einkommen und Hilfen müssen zuerst ausgeschöpft werden
Berechnung & Höhe
Regelbedarf (Regelbedarfsstufen) + KdU - anrechenbares Einkommen
- 1
Regelbedarfsstufe ermitteln
RBS 1: 563€ (Einzelperson), RBS 2: 506€ (Partner), RBS 4-6 je nach Kinderalter
- 2
Hinzuzählen der tatsächlichen Wohnkosten wenn angemessen
- 3
Abzug des Einkommens nach Freibeträgen
Regelbedarf abhängig von Personengruppe + Wohnkosten
Antragstellung
Antragsweg
Persönlich beim Sozialamt oder Jobcenter
Bearbeitungszeit
ca. 4-8 Wochen
Benötigte Unterlagen
- • Personalausweis
- • Mietvertrag
- • Kontoauszüge
- • Einkommensnachweise
- • Vermögensnachweise
- • Altersnachweis
- • Ärztliche Gutachten bei Erwerbsminderung
Rechtsgrundlagen
- §§ 19-25 SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt)
- §§ 41-46b SGB XII (Grundsicherung im Alter)
- §§ 27-29 SGB XII (Regelbedarfe)
Quellen
- QSozialhilfe
Bundesministerium für Arbeit und Soziales • Geprüft: 2026-09-08
- §Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
