Kurzübersicht
Zielgruppe
Menschen mit Behinderung (körperlich, geistig, seelisch), Menschen mit Grad der Behinderung ab 50
Zuständige Stelle
Versorgungsamt
Art der Leistung
disability benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Behinderung
Körperliche, geistige, seelische oder mehrfache Beeinträchtigungen, die länger als 6 Monate andauern
- !
Grad der Behinderung ab 50
Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt mindestens 50
- !
Wohnsitz in Deutschland
Die Person hat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
Besondere Hinweise
- • GdB 30-49: Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich
- • GdB 20-29: Bei besonderen Umständen Gleichstellung möglich
- • Schwerbehinderung ist keine Sozialleistung, sondern ein Rechtsstatus
Berechnung & Höhe
Feststellung des Grades der Behinderung durch ärztliche Gutachten
- 1
Antrag auf Feststellung der Behinderung stellen
Beim Versorgungsamt
- 2
Ärztliche Begutachtung
GdB wird festgestellt
- 3
Ausstellung des Ausweises
Schwerbehindertenausweis
Keine direkte Geldleistung. Rechte: Steuerfreie Zuschläge, erweiterter Kündigungsschutz, Mehrurlaub, Befreiung der Rundfunkgebühr etc.
Antragstellung
Antragsweg
Antrag beim Versorgungsamt des Landes
Bearbeitungszeit
3-6 Monate
Benötigte Unterlagen
- • Antrag auf Feststellung der Behinderung
- • Ärztliche Unterlagen
- • Nachweise über die Behinderung
Rechtsgrundlagen
- § 152 SGB IX (Feststellung der Behinderung, Ausweise)
- § 2 SGB IX (Schwerbehindertenbegriff)
- §§ 154-164 SGB IX (Schwerbehindertenrecht)
Quellen
- §§ 152 SGB IX - Feststellung der Behinderung, Ausweise
Gesetze im Internet • Geprüft: 2026-09-08
- QSchwerbehindertenrecht - BMAS
Bundesministerium für Arbeit und Soziales • Geprüft: 2026-09-08
