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Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Arbeit & BeschäftigungWeiterbildung Beschäftigte✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Beschäftigte in Betrieben mit Strukturwandel, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen

Zuständige Stelle

Bundesagentur für Arbeit

Art der Leistung

employment benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf im Betrieb

    Mindestens 20% der Beschäftigten innerhalb von 3 Jahren sind von Strukturwandel betroffen (bei Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten: 10%)

  • !

    Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag

    Es muss eine Betriebsvereinbarung, ein betriebsbezogener Tarifvertrag oder eine Erklärung des Arbeitgebers vorliegen

  • !

    Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses

    Die Weiterbildung muss während des bestehenden Arbeitsverhältnisses durchgeführt werden

  • !

    Trägerzertifizierung erforderlich

    Der Bildungsträger muss zertifiziert sein (keine Zertifizierung der Maßnahme erforderlich)

Besondere Hinweise

  • • Förderhöhe nach Betriebsgröße: bis 100% (Kleine Betriebe) bis 50% (große Betriebe)
  • • Qualifizierungsgeld: 60% oder 67% des Nettoentgelts, das auf die Weiterbildungszeit entfällt
  • • Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch

Berechnung & Höhe

Zuschüsse zu Lehrgangskosten und Qualifizierungsgeld als Entgeltersatz

  1. 1

    Antrag des Arbeitgebers bei der Agentur für Arbeit

  2. 2

    Prüfung der Förderfähigkeit

  3. 3

    Bewilligung und Zahlung

Zuschüsse zu Lehrgangskosten (bis 100% bei kleinen Betrieben) und Qualifizierungsgeld (60-67% des Nettoentgelts)

Antragstellung

Antragsweg

Arbeitgeber stellt Antrag bei der Agentur für Arbeit

Bearbeitungszeit

Ca. 4-6 Wochen nach Antragstellung

Benötigte Unterlagen

  • • Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag
  • • Nachweis über Strukturwandelbedarfe
  • • Kostenangebot des Bildungsträgers
  • • Trägerzertifizierung
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • § 82 SGB III (Förderung beschäftigter Arbeitnehmer)
  • § 82a SGB III (Qualifizierungsgeld)

Quellen