Kurzübersicht
Zielgruppe
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, Personen, die nicht gesetzlich pflegeversichert sind oder deren Ansprüche ausgeschöpft sind
Zuständige Stelle
Sozialhilfeträger
Art der Leistung
care benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad
Feststellung der Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 1 bis 5
- !
Bedürftigkeit
Die pflegebedürftige Person ist bedürftig (Einkommen und Vermögen reichen nicht aus)
- !
Kein oder unzureichender Anspruch aus der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung kommt nicht oder nicht vollständig für die Kosten auf
Besondere Hinweise
- • Leistungen der Pflegeversicherung gehen vor
- • Einkommens- und Vermögensprüfung erforderlich
- • Kein Rechtsanspruch auf Pflegebeihilfe - Ermessensleistung
Berechnung & Höhe
Differenz zwischen Bedarf und verfügbarem Einkommen nach Bedarfsermittlung
- 1
Pflegegrad ermitteln lassen
Pflegegrad 1 bis 5
- 2
Bedürftigkeit prüfen
Einkommen und Vermögen ermitteln
Differenz zwischen Bedarf und verfügbarem Einkommen
Antragstellung
Antragsweg
Schriftlich oder persönlich beim Sozialamt
Bearbeitungszeit
Innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung
Benötigte Unterlagen
- • Antrag auf Hilfe zur Pflege
- • Ärztliches Attest / Gutachten zum Pflegegrad
- • Einkommensnachweise
- • Vermögensnachweise
- • Mietvertrag / Nachweis über Wohnkosten
Rechtsgrundlagen
- §§ 61 ff. SGB XII (Hilfe zur Pflege)
- § 63 SGB XII (Leistungen für Pflegebedürftige)
Quellen
- §§ 63 SGB XII - Leistungen für Pflegebedürftige
Gesetze im Internet • Geprüft: 2026-09-08
- QSozialhilfe - BMAS
Bundesministerium für Arbeit und Soziales • Geprüft: 2026-09-08
