الانتقال إلى المحتوى
Antragsbruder MaskottchenAntragsbruder
هذه الصفحة متاحة حاليًا باللغة الألمانية فقط. نقوم بترجمة الموقع خطوة بخطوة.
← Zurück zur Datenbank

Kurzarbeitergeld

Arbeit & BeschäftigungArbeitsausfall✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Arbeitsausfall, Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Zuständige Stelle

Bundesagentur für Arbeit

Art der Leistung

employment benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Betriebsbezogener Arbeitsausfall aufgrund wirtschaftlicher Gründe oder unabwendbareres Ereignis

    Arbeitgeber meldet Arbeitsausfall an; mindestens 1/3 der Beschäftigten im Betrieb oder Betriebsbezirk ist von Arbeitsausfall betroffen (seit 2023: 10%)

  • !

    Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

    Arbeiter, Angestellte oder Auszubildende in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung

  • !

    Arbeitsausfall muss unabwendbar sein und befristet

    Der Arbeitsausfall ist nicht durch den Arbeitgeber verursabar und zeitlich begrenzt

  • ?

    Saisonbedingter Arbeitsausfall (Winterbau, Gartenbau etc.)

    Arbeitsbedingte Nichtarbeit in der Saisonzeit (November-Februar bei Winterbaugewerbe)

Besondere Hinweise

  • • Das Kurzarbeitergeld wird für maximal 12 Monate bewilligt (in besonderen Fällen bis zu 24 Monate)
  • • Saison-Kurzarbeitergeld nur in bestimmten Branchen (z.B. Gartenbau, Winterbau, Weinwirtschaft)
  • • Transfer-Kurzarbeitergeld bei Strukturwandel

Berechnung & Höhe

Entgelt des Arbeitsausfalls nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen

  1. 1

    Berechnung des Soll-Entgelts

    Bruttolohn vor Arbeitsausfall

  2. 2

    Entgelt des Arbeitsausfalls

    Bruttoarbeitsausfall

  3. 3

    Zuschlag des Kurzarbeitergeldes

    60% oder 67% des Entgelts des Arbeitsausfalls (nach Steuer und SV)

60% des Nettobetrags des Entgelts des Arbeitsausfalls (67% bei mindestens einem Kind)

Antragstellung

Antragsweg

Arbeitgeber stellt Anzeige und Antrag bei der Agentur für Arbeit

Bearbeitungszeit

Ca. 2-3 Wochen nach vollständiger Anzeige

Benötigte Unterlagen

  • • Anzeige des Arbeitsausfalls durch den Arbeitgeber
  • • Lohnabrechnungen
  • • Betriebsvereinbarung oder Geschäftsführererklärung
  • • Aufstellung der betroffenen Beschäftigten
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • § 169 SGB III (Anspruchsübergang)
  • § 95 ff. SGB III (Kurzarbeitergeld)
  • § 96 SGB III (Voraussetzungen)
  • § 99 SGB III (Berechnung)
  • § 100 SGB III (Saison-Kurzarbeitergeld)
  • § 101 SGB III (Transfer-Kurzarbeitergeld)

Quellen