Kurzübersicht
Zielgruppe
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Arbeitsausfall, Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Zuständige Stelle
Bundesagentur für Arbeit
Art der Leistung
employment benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Betriebsbezogener Arbeitsausfall aufgrund wirtschaftlicher Gründe oder unabwendbareres Ereignis
Arbeitgeber meldet Arbeitsausfall an; mindestens 1/3 der Beschäftigten im Betrieb oder Betriebsbezirk ist von Arbeitsausfall betroffen (seit 2023: 10%)
- !
Sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
Arbeiter, Angestellte oder Auszubildende in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
- !
Arbeitsausfall muss unabwendbar sein und befristet
Der Arbeitsausfall ist nicht durch den Arbeitgeber verursabar und zeitlich begrenzt
- ?
Saisonbedingter Arbeitsausfall (Winterbau, Gartenbau etc.)
Arbeitsbedingte Nichtarbeit in der Saisonzeit (November-Februar bei Winterbaugewerbe)
Besondere Hinweise
- • Das Kurzarbeitergeld wird für maximal 12 Monate bewilligt (in besonderen Fällen bis zu 24 Monate)
- • Saison-Kurzarbeitergeld nur in bestimmten Branchen (z.B. Gartenbau, Winterbau, Weinwirtschaft)
- • Transfer-Kurzarbeitergeld bei Strukturwandel
Berechnung & Höhe
Entgelt des Arbeitsausfalls nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- 1
Berechnung des Soll-Entgelts
Bruttolohn vor Arbeitsausfall
- 2
Entgelt des Arbeitsausfalls
Bruttoarbeitsausfall
- 3
Zuschlag des Kurzarbeitergeldes
60% oder 67% des Entgelts des Arbeitsausfalls (nach Steuer und SV)
60% des Nettobetrags des Entgelts des Arbeitsausfalls (67% bei mindestens einem Kind)
Antragstellung
Antragsweg
Arbeitgeber stellt Anzeige und Antrag bei der Agentur für Arbeit
Bearbeitungszeit
Ca. 2-3 Wochen nach vollständiger Anzeige
Benötigte Unterlagen
- • Anzeige des Arbeitsausfalls durch den Arbeitgeber
- • Lohnabrechnungen
- • Betriebsvereinbarung oder Geschäftsführererklärung
- • Aufstellung der betroffenen Beschäftigten
Rechtsgrundlagen
- § 169 SGB III (Anspruchsübergang)
- § 95 ff. SGB III (Kurzarbeitergeld)
- § 96 SGB III (Voraussetzungen)
- § 99 SGB III (Berechnung)
- § 100 SGB III (Saison-Kurzarbeitergeld)
- § 101 SGB III (Transfer-Kurzarbeitergeld)
Quellen
- QKurzarbeitergeld – Voraussetzungen, Anzeige und Antrag
Bundesagentur für Arbeit • Geprüft: 2026-09-08
- QKurzarbeitergeld: Informationen für Arbeitnehmer
Bundesagentur für Arbeit • Geprüft: 2026-09-08
- §Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) – Arbeitsförderung
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
