Junglandwirte-Einkommensstützung (JES)
Kurzübersicht
Zielgruppe
Junglandwirte und Junglandwirtinnen, Landwirte unter 40 Jahren, Erstmalig niedergelassene Landwirte, Hofnachfolger
Zuständige Stelle
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Art der Leistung
agriculture subsidy
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Altersgrenze bei Antragstellung
Höchstens 40 Jahre alt zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung
- !
Betriebsleitung
Antragsteller muss Betriebsleiter sein
- !
Förderfähige Fläche
Maximal 120 Hektar förderfähige Fläche
- !
Förderdauer
Maximal 5 Jahre ab dem Jahr der erstmaligen Beantragung
- !
Einmalige Beantragung
Jede natürliche Person kann diese Prämie nur einmal erhalten
Besondere Hinweise
- • Mindestens 3 % der EU-Direktzahlungen für Junglandwirte reserviert
- • Kombinierbar mit Investitionsförderung (AFP)
- • Kombinierbar mit Existenzgründungsförderung der Länder
Berechnung & Höhe
Pauschaler Betrag pro Hektar förderfähiger Fläche
- 1
Ermittlung der förderfähigen Fläche
Förderfähige Fläche = min(tatsächliche Fläche, 120 ha)
- 2
Berechnung der Prämie
Prämie = Förderfähige Fläche × Betrag pro ha
Jährliche Prämie von ca. 134 Euro pro Hektar, maximal für 120 Hektar
Antragstellung
Antragsweg
Über die Flächenantragstellung bei der zuständigen Zahlstelle
Bearbeitungszeit
Innerhalb des laufenden Jahres
Benötigte Unterlagen
- • Flächenantrag mit Junglandwirte-Kennzeichnung
- • Altsnachweis (Personalausweis/Geburtsurkunde)
- • Nachweis der Betriebsleitung
- • Falls zutreffend: Nachweis der landwirtschaftlichen Berufsausbildung
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Direktzahlungen)
- GAP-Strategieplan Deutschland 2023-2027
- Verordnung (EU) 2022/2105 über die GAP
Quellen
- QEinkommensstützung für Junglandwirte
Landwirtschaftskammer • Geprüft: 2026-09-08
- QJunglandwirte - EU-Landwirtschaft
Europäische Kommission • Geprüft: 2026-09-08
