Humanitäre Aufnahme (Resettlement)
Kurzübersicht
Zielgruppe
Schutzbedürftige Flüchtlinge in Drittstaaten, Besonders schutzbedürftige Personen (Frauen, Kinder, Angehörige Minderheiten), Medizinisch bedürftige Flüchtlinge, UNHCR-Registrierte Flüchtlinge
Zuständige Stelle
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) / UNHCR
Art der Leistung
integration benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
UNHCR-Registrierung als Flüchtling
Registrierung beim UNHCR im Erstaufnahmeland
- !
Besondere Schutzbedürftigkeit
Besondere Schutzbedürftigkeit nach UNHCR-Kriterien (z.B. Frauen, Kinder, medizinische Notfälle)
- !
Auswahl durch deutsche Behörden
Auswahl durch deutsche Behörden im Rahmen der Aufnahmekontingente
Besondere Hinweise
- • Keine individuelle Bewerbung möglich
- • Auswahl durch UNHCR und deutsche Behörden
- • Kontingentierte Aufnahme (jährlich festgelegt)
- • Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz)
- • Integration in Deutschland nach Ankunft
Berechnung & Höhe
Kein Geldbetrag; Aufenthaltstitel und Integration
Aufenthaltstitel und Integration; keine regelmäßige Zahlung
Antragstellung
Antragsweg
Keine individuelle Bewerbung; Auswahl durch UNHCR
Bearbeitungszeit
6-24 Monate
Benötigte Unterlagen
- • UNHCR-Registrierung
- • Identitätsdokumente
- • Nachweise über besondere Schutzbedürftigkeit
Rechtsgrundlagen
- § 25 Abs. 2 AufenthG – Aufenthalt aus humanitären Gründen
- § 24 AufenthG – Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz
- Gemeinsame Erklärung der EU-Staaten zu Resettlement
- UNHCR-Mandat für Flüchtlingsschutz
Quellen
- QResettlement und NesT-Programm – BAMF
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) • Geprüft: 2026-09-08
- §§ 25 AufenthG – Aufenthalt aus humanitären Gründen
Gesetze im Internet (BMJV) • Geprüft: 2026-09-08
- QUNHCR – Der Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen
UNHCR • Geprüft: 2026-09-08
