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Antragsbruder MaskottchenAntragsbruder
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Familienzusammenführung

Integration & AufenthaltFamilienzusammenführung✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Ehegatten von Ausländern mit Aufenthaltstitel, Minderjährige Kinder von Ausländern mit Aufenthaltstitel, Eltern von minderjährigen Ausländern, Subsidiär Schutzberechtigte (§ 36a AufenthG)

Zuständige Stelle

Auswärtiges Amt / Auslandsvertretungen / Ausländerbehörden

Art der Leistung

family benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Ehegattennachzug (§ 28 AufenthG)

    Ehepartner mit Aufenthaltstitel in Deutschland; Ehe muss seit mindestens 1 Jahr bestehen (seit 2024: 2 Jahre); Deutschkenntnisse A1

  • !

    Kindernachzug (§ 32 AufenthG)

    Minderjährige, unverheiratete Kinder; Kindeswohl; ein Elternteil hat Sorgerecht

  • ?

    Elternnachzug (§ 36 AufenthG)

    Eltern eines minderjährigen, ledigen Ausländers; Kindeswohl

  • ?

    Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten (§ 36a AufenthG)

    Subsidiär Schutzberechtigter mit Aufenthaltstitel; Nachzug innerhalb von 3 Monaten nach Anerkennung

Besondere Hinweise

  • • Ehegattennachzug: Deutschkenntnisse A1 erforderlich (seit 2024)
  • • Ehegattennachzug: Ehe muss seit mindestens 2 Jahren bestehen (seit 2024)
  • • Nachweis ausreichenden Wohnraums und Krankenversicherung
  • • Kein Bezug zu Sozialleistungen (für Ehegattennachzug)
  • • Subsidiär Schutzberechtigte: Nachzug innerhalb von 3 Monaten

Berechnung & Höhe

Kein Geldbetrag; Visumerteilung für Familienangehörige

Visum zur Familienzusammenführung; keine regelmäßige Zahlung

Antragstellung

Antragsweg

Persönlich bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland

Bearbeitungszeit

3-12 Monate

Benötigte Unterlagen

  • • Reisepass
  • • Eheurkunde (beglaubigt + Übersetzung)
  • • Geburtsurkunde der Kinder (beglaubigt + Übersetzung)
  • • Deutschkenntnisse A1 (für Ehegattennachzug)
  • • Nachweis über ausreichenden Wohnraum
  • • Krankenversicherungsnachweis
  • • Aufenthaltstitel des Stamminhabers
  • • ggf. Nachweis über Ehedauer
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • § 27 AufenthG – Grundsatz des Familiennachzugs
  • § 28 AufenthG – Ehegattennachzug
  • § 29 AufenthG – Nachzug von Familienangehörigen
  • § 30 AufenthG – Nachzug von Kindern
  • § 32 AufenthG – Kindernachzug
  • § 36 AufenthG – Elternnachzug
  • § 36a AufenthG – Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Quellen