Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – Einspeisevergütung
Kurzübersicht
Zielgruppe
Betreiber von Solaranlagen, Windkraftanlagen, Biomasseanlagen, Wasserkraftanlagen, Geothermieanlagen
Zuständige Stelle
Bundesnetzagentur / Übertragungsnetzbetreiber
Art der Leistung
energy subsidy
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Anlage nutzt erneuerbare Energien
Photovoltaik, Windkraft, Biomasse, Wasserkraft oder Geothermie
- !
Anlage wird ins Netz eingespeist
Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist
- !
Anmeldung beim Netzbetreiber
Anlage wird beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet
- !
Messtechnische Erfassung
Zweirichtungszähler oder intelligentes Messsystem vorhanden
Besondere Hinweise
- • Einspeisevergütung für 20 Jahre garantiert
- • Vergütungssätze werden monatlich von der Bundesnetzagentur festgelegt
- • Solarspitzengesetz: Keine Vergütung bei negativen Börsenpreisen
- • Marktprämie als Alternative zur festen Einspeisevergütung
Berechnung & Höhe
Feste Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde (kWh) für 20 Jahre. Sätze variieren je nach Anlagengröße und Inbetriebnahmedatum.
- 1
Anlagengröße prüfen
Bis 10 kWp, 10-40 kWp, 40-750 kWp, über 750 kWp
- 2
Vergütungssatz ermitteln
Aktueller EEG-Satz der Bundesnetzagentur
- 3
Monatliche Vergütung berechnen
Eingespeiste kWh × Vergütungssatz
Einspeisevergütung von ca. 7,36-7,86 Cent pro kWh für Solaranlagen bis 10 kWp. Für 20 Jahre garantiert.
Antragstellung
Antragsweg
Anmeldung beim Netzbetreiber, keine gesonderte Antragstellung
Bearbeitungszeit
2-4 Wochen nach Anmeldung
Benötigte Unterlagen
- • Anlagenbeschreibung
- • Baugenehmigung (falls erforderlich)
- • Zählerstand
- • Vertragsdaten
Rechtsgrundlagen
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023
- § 19 EEG (Einspeisevergütung für Solaranlagen)
- § 20 EEG (Einspeisevergütung für Windkraft)
- § 21 EEG (Einspeisevergütung für Biomasse)
- Solarspitzengesetz 2025
Quellen
- QEEG-Förderung und -Fördersätze - Bundesnetzagentur
Bundesnetzagentur • Geprüft: 2026-09-08
- §Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023
BMWK • Geprüft: 2026-09-08
