Kurzübersicht
Zielgruppe
Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden, gemeinnützige Organisationen
Zuständige Stelle
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Art der Leistung
energy subsidy
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Neuwagen mit Elektroantrieb
Fahrzeug ist ein reines Elektrofahrzeug (BEV) oder Plug-in-Hybrid (PHEV) mit Reichweitenverlängerer
- !
Listenpreis des Fahrzeugs unter 45.000 €
Bruttopreis inkl. Mehrwertsteuer maximal 45.000 €
- !
Erstzulassung ab 1. Januar 2026
Fahrzeug wird erstmals ab dem 1. Januar 2026 zugelassen
- !
Soziale Staffelung nach Einkommen
Einkommensgrenzen: bis 75.000 € (Single) oder 150.000 € (Ehepaare)
- !
Mindesthaltefrist von 6 Monaten
Haltezeit des Fahrzeugs mindestens 6 Monate
Besondere Hinweise
- • Förderung bis zu 6.000 € je nach Einkommen
- • Sozial gestaffelt: Höhere Förderung bei niedrigerem Einkommen
- • Keine Förderung für Fahrzeuge über 45.000 € Listenpreis
- • Plug-in-Hybride nur mit Reichweitenverlängerer (z.B. Range Extender)
Berechnung & Höhe
Sozial gestaffelte Förderung: Höhere Zuschüsse bei niedrigerem Einkommen. Maximal 6.000 €.
- 1
Einkommensprüfung
Einkommen < 75.000 € (Single) oder < 150.000 € (Ehepaare)
- 2
Förderhöhe ermitteln
Bis zu 6.000 € je nach Einkommensgruppe
- 3
Fahrzeugpreis prüfen
Max. 45.000 € Bruttopreis
Zuschuss bis zu 6.000 € für ein neues Elektroauto. Sozial gestaffelt nach Einkommen.
Antragstellung
Antragsweg
Online-Antrag über BAFA-Portal
Bearbeitungszeit
4-6 Wochen
Benötigte Unterlagen
- • Kaufvertrag/Rechnung
- • Fahrzeugschein (Teil II)
- • Einkommensnachweise (Steuerbescheid)
- • Personalausweis
- • Nachweis über Erstzulassung ab 1.1.2026
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie zur sozial gestaffelten Förderung der Anschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (E-Auto-Förderung) vom 19. Mai 2026
- BAnz AT 19.06.2026 B3
Quellen
- QE-Auto-Förderung 2026 - BAFA
BAFA • Geprüft: 2026-09-08
- QRichtlinie E-Auto-Förderung 2026
BAFA • Geprüft: 2026-09-08
