Kurzübersicht
Zielgruppe
Verheiratete Paare, Eheleute, Zusammenveranlagte
Zuständige Stelle
Finanzamt
Art der Leistung
tax benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Eheleute sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagt
Ehe besteht und Zusammenveranlagung beantragt
- !
Beide Eheleute sind steuerpflichtig
Einkünfte in Deutschland
- !
Ehe wurde nicht geschieden oder aufgehoben
Ehe besteht rechtskräftig
Besondere Hinweise
- • Steuer wird für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens berechnet und verdoppelt
- • Vorteilhaft bei unterschiedlichen Einkommen der Eheleute
- • Nachteilig bei gleichen hohen Einkommen
- • Steuerklasse IV mit Faktor oder III/5 empfohlen
Berechnung & Höhe
Steuer für die Hälfte des gemeinsamen Einkommens berechnen und verdoppeln
- 1
Gemeinsames zu versteuerndes Einkommen berechnen
Ehegatte A + Ehegatte B
Summe
- 2
Hälfte des Einkommens nehmen
Gesamteinkommen / 2
Hälfte
- 3
Steuer nach Tarif berechnen
Steuer nach § 32a EStG
Steuerbetrag
- 4
Ergebnis verdoppeln
Steuer × 2
Gesamtsteuer
Kein fester Betrag - Steuerersparnis durch Progressionsvorteil
Antragstellung
Antragsweg
Über die Einkommensteuererklärung
Bearbeitungszeit
2-6 Monate (Steuererklärung)
Benötigte Unterlagen
- • Einkommensnachweise beider Eheleute
- • Heiratsurkunde
Rechtsgrundlagen
- § 32a EStG (Einkommensteuertarif)
- §§ 26, 26b EStG (Zusammenveranlagung)
Quellen
- §§ 32a EStG - Einkommensteuertarif
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
- QBundesfinanzministerium
Bundesministerium der Finanzen • Geprüft: 2026-09-08
