Förderung der einzelbetrieblichen Beratung
Kurzübersicht
Zielgruppe
Landwirte und Landwirtinnen, Junglandwirte, Betriebe in Umstellung, Betriebe mit Nachhaltigkeitszielen, Betriebe mit Biodiversitätszielen
Zuständige Stelle
Landwirtschaftskammern
Art der Leistung
agriculture subsidy
Geltungsbereich
state
Voraussetzungen
- !
Landwirtschaftlicher Betrieb
Antragsteller muss einen landwirtschaftlichen Betrieb führen
- !
Förderfähiges Beratungsthema
Beratung muss zu den förderfällen Themen gehören
- !
Zertifizierter Berater
Beratung muss von einem zugelassenen Berater durchgeführt werden
Besondere Hinweise
- • Fördersatz von 70 % der Beratungskosten
- • Förderhöchstbetrag: 1.500 Euro pro Beratungsmodul
- • Obergrenze von 3.000 Euro pro Betrieb und Jahr
Berechnung & Höhe
Prozentsatz der Beratungskosten als Zuschuss
- 1
Ermittlung der förderfähigen Beratungskosten
Förderfähige Kosten = tatsächliche Beratungskosten
- 2
Berechnung des Zuschusses
Zuschuss = Förderfähige Kosten × 70 %
Zuschuss von 70 % der Beratungskosten, maximal 1.500 Euro pro Beratungsmodul, Obergrenze 3.000 Euro/Jahr
Antragstellung
Antragsweg
Schriftlich bei der Landwirtschaftskammer
Bearbeitungszeit
2-4 Wochen
Benötigte Unterlagen
- • Vollständig ausgefüllter Antrag
- • Beratungskonzept
- • Kostenvoranschlag des Beraters
- • Nachweis der Berater-Zulassung
- • Falls zutreffend: Berichtsabnahme
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (ELER)
- GAP-Strategieplan Deutschland 2023-2027
- Landesförderrichtlinien der Bundesländer
Quellen
- QFörderung der einzelbetrieblichen Beratung
Landwirtschaftskammer • Geprüft: 2026-09-08
- QBeratung landwirtschaftlicher Betriebe - Baden-Württemberg
Landwirtschaft Baden-Württemberg • Geprüft: 2026-09-08
