Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG
Kurzübersicht
Zielgruppe
Alleinerziehende, Single-Eltern, Getrenntlebende mit Kind im Haushalt
Zuständige Stelle
Bundesministerium der Finanzen
Art der Leistung
tax benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Steuerpflichtiger ist allein stehend (ledig, geschieden, verwitwet, dauernd getrennt lebend)
single_status
- !
Zum Haushalt gehört ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 oder 4 EStG
child_in_household
- !
Kein weiteres erwachsenes Familienmitglied lebt im Haushalt
no_other_adult
- !
Einkünfte aus nichtselbständiger oder selbständiger Arbeit
has_income
Besondere Hinweise
- • Kind muss nicht zwingend das eigene Kind sein (Stiefkind, Pflegekind möglich)
- • Bei getrenntlebenden Eltern nur einmal pro Haushalt
- • Wird bei Veranlagung automatisch berücksichtigt
Berechnung & Höhe
Grundbetrag + Erhöhungsbetrag für jedes weitere Kind
- 1
Grundbetrag für allein stehenden Steuerpflichtigen mit einem Kind
4.260 Euro (2026)
4.260 Euro
- 2
Erhöhungsbetrag für jedes weitere Kind im Haushalt
240 Euro pro weiteres Kind
240 Euro
- 3
Gesamtbetrag bei zwei Kindern
4.260 + 240 = 4.500 Euro
4.500 Euro
Entlastungsbetrag 2026: 4.260 Euro (1 Kind), +240 Euro pro weiteres Kind
Antragstellung
Antragsweg
Steuererklärung (Anlage A)
Bearbeitungszeit
4-8 Wochen nach Abgabe der Steuererklärung
Benötigte Unterlagen
- • Nachweis über alleinstehenden Status (Personalausweis, Meldebescheinigung)
- • Geburtsurkunde des Kindes
- • Falls zutreffend: Sorgerechtsnachweis
Rechtsgrundlagen
- § 24b EStG
Quellen
- §EStG § 24b - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
- QLStH 2026 - § 24b - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Bundesministerium der Finanzen • Geprüft: 2026-09-08
