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Einbürgerung (Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit)

Integration & AufenthaltEinbürgerung✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Ausländer mit rechtmäßigem Aufenthalt seit 5-8 Jahren, Ehegatten deutscher Staatsangehöriger, Kinder deutscher Eltern, Ehemalige Deutsche (§ 13 StAG), NS-Verfolgte und ihre Abkömmlinge (§ 15 StAG), Personen mit integrationsrechtlichen Voraussetzungen

Zuständige Stelle

Staatsangehörigkeitsbehörden der Länder / Bundesverwaltungsamt

Art der Leistung

integration benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Regel Einbürgerung (§ 10 StAG)

    Rechtmäßiger Aufenthalt seit mindestens 5 Jahren (vorher 8 Jahre); Identität und Staatsangehörigkeit geklärt; Wohnsitz in Deutschland

  • !

    Sprachkenntnisse

    Deutschkenntnisse auf Niveau B1 (GER)

  • !

    Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung

    Einbürgerungstest bestanden (33 Fragen, 17 richtig)

  • !

    Selbstversorgung

    Kein Bezug von SGB II-Leistungen oder Sozialhilfe (Ausnahmen möglich)

  • !

    Verzicht auf frühere Staatsangehörigkeit

    Verzicht auf frühere Staatsangehörigkeit (Ausnahmen: EU, Schweiz, humanitäre Gründe)

  • !

    Strafregister

    Keine schweren strafrechtlichen Vorstrafen

Besondere Hinweise

  • • Seit 2024: Einbürgerung nach 5 Jahren (vorher 8 Jahre)
  • • Seit 2024: Mehrstaatigkeit grundsätzlich erlaubt (Optionsmodell abgeschafft)
  • • Kinder: Einbürgerung möglich, wenn ein Elternteil seit 5 Jahren rechtmäßig aufhältig ist
  • • Ehegatten: Einbürgerung nach 3 Jahren Ehedauer und 2 Jahren Aufenthalt
  • • Gebühr: 255€ (Erwachsene), 51€ (minderjährige Kinder)

Berechnung & Höhe

Kein Geldbetrag; Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit; keine regelmäßige Zahlung

Antragstellung

Antragsweg

Persönlich bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde

Bearbeitungszeit

6-24 Monate

Benötigte Unterlagen

  • • Reisepass
  • • Aufenthaltstitel
  • • Geburtsurkunde
  • • Eheurkunde (falls verheiratet)
  • • Sprachzertifikat B1
  • • Einbürgerungstest-Bescheinigung
  • • Lebenslauf
  • • Einkommensnachweise
  • • Strafregisterauszug
  • • Mietvertrag oder Wohnraumnachweis
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • § 10 StAG – Regel Einbürgerung
  • § 8 StAG – Erleichterte Einbürgerung
  • § 9 StAG – Einbürgerung von Ehegatten und Kindern
  • § 13 StAG – Einbürgerung ehemaliger Deutscher
  • § 15 StAG – Einbürgerung von NS-Verfolgten
  • § 25 StAG – Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Quellen