Spendenabzug nach §§ 10a, 10b EStG
Kurzübersicht
Zielgruppe
Spender, Geber, Unternehmen mit Spenden
Zuständige Stelle
Bundesministerium der Finanzen
Art der Leistung
tax benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Zuwendung an eine steuerbegünstigte Körperschaft (gemeinnützig)
charitable_organization
- !
Zuwendungsbestätigung des Empfängers
donation_receipt
- !
Zuwendung in Geld oder Sachwerten (keine Dienstleistungen)
monetary_or_material
Besondere Hinweise
- • Spenden sind Sonderausgaben (nicht als Betriebsausgaben abziehbar)
- • Höchstbetrag: 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der Umsätze (Unternehmen)
- • Zuwendungsbestätigung erforderlich (ab 300 Euro amtl. Muster, darunter einfache Bestätigung)
Berechnung & Höhe
Spenden als Sonderausgaben abziehbar, Höchstbetrag 20% der Einkünfte
- 1
Höchstbetrag für natürliche Personen
20% des Gesamtbetrags der Einkünfte
20%
- 2
Höchstbetrag für Unternehmen
4 Promille der gesamten Umsätze + 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte
4 Promille / 20%
- 3
Übertragung bei Überschreitung des Höchstbetrags
Spenden können auf Folgejahre übertragen werden
bis zu 10 Jahre
Spenden sind als Sonderausgaben abziehbar, bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte
Antragstellung
Antragsweg
Steuererklärung (Anlage A, Feld Sonderausgaben)
Bearbeitungszeit
4-8 Wochen nach Abgabe der Steuererklärung
Benötigte Unterlagen
- • Zuwendungsbestätigung des Empfängers
- • Zahlungsnachweise (Kontoauszüge)
- • Falls Sachwertspende: Gutachten oder Nachweis des Werts
Rechtsgrundlagen
- § 10a EStG
- § 10b EStG
Quellen
- §EStG § 10a - Sonderausgaben
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
- §EStG § 10b - Steuerbegünstigte Zwecke
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
- QEStH 2025 - § 10b - Steuerbegünstigte Zwecke
Bundesministerium der Finanzen • Geprüft: 2026-09-08
