Kurzübersicht
Zielgruppe
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, Personen, die zu Hause von Angehörigen oder selbst beschafften Pflegehilfen gepflegt werden
Zuständige Stelle
Pflegekasse
Art der Leistung
care benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5
Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MDK/MD) mit Zuordnung zu Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
- !
Häusliche Pflege
Die Pflege wird in der häuslichen Umgebung erbracht (nicht vollstationär)
- ?
Selbst beschaffte Pflegehilfen
Anstelle von Pflegesachleistungen werden selbst beschaffte Pflegehilfen in Anspruch genommen
Besondere Hinweise
- • Für Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld
- • Bei vollstationärer Pflege entfällt der Anspruch auf Pflegegeld
- • Während Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zur Hälfte für bis zu 8 Wochen fortgewährt
Berechnung & Höhe
Pauschale monatliche Geldleistung nach Pflegegrad
- 1
Pflegegrad ermitteln lassen
Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
- 2
Anspruch prüfen
Häusliche Pflege, keine vollstationäre Pflege
Monatliche Geldleistung nach Pflegegrad
Antragstellung
Antragsweg
Antrag bei der zuständigen Pflegekasse
Bearbeitungszeit
Innerhalb von 5 Wochen nach Antragstellung
Benötigte Unterlagen
- • Ärztliches Attest / Gutachten des MDK zum Pflegegrad
- • Antrag auf Pflegegeld
- • Nachweis über Versicherung bei der Pflegekasse
Rechtsgrundlagen
- § 37 SGB XI
- § 30 Abs. 1 SGB XI
Quellen
- §§ 37 SGB XI - Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
Gesetze im Internet • Geprüft: 2026-09-08
- QLeistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2025
Bundesministerium für Gesundheit • Geprüft: 2026-09-08
