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Mietzuschuss (laufende Wohngeldleistung)

Wohnen & ImmobilienLaufende Wohngeldleistung✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Mieter, Untermieter, Wohnberechtigungsschein-Inhaber

Zuständige Stelle

Wohngeldbehörde

Art der Leistung

housing benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Mieter oder Untermieter

    Antragsteller muss Mieter oder Untermieter sein

  • !

    Einkommensgrenze

    Bruttoeinkommen unter der Grenze für Haushaltsgröße und Mietstufe

  • !

    Eigennutzung

    Wohnung muss selbst genutzt werden

Berechnung & Höhe

Laufende monatliche Zahlung nach § 19 WoGG

Monatlicher Zuschuss zur Miete. Höchstbeträge 2026: 1 Person Mietstufe 4 = 640,60€ inkl. Heizkosten.

Antragstellung

Antragsweg

Schriftlich oder online bei der Wohngeldbehörde

Bearbeitungszeit

4-8 Wochen

Benötigte Unterlagen

  • • Mietvertrag
  • • Mietbescheinigung
  • • Einkommensnachweise
  • • Kontoauszüge

Rechtsgrundlagen

  • §§ 1-46 Wohngeldgesetz (WoGG)

Quellen