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Kinderfreibetrag nach § 32 EStG

Steuern & FinanzenFamilienleistungen✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Eltern, Erziehungsberechtigte, Familien mit Kindern

Zuständige Stelle

Bundesministerium der Finanzen

Art der Leistung

tax benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Kind im Sinne des § 32 Abs. 1-4 EStG (leibliche Kind, Stiefkind, Pflegekind, Enkelkind)

    kind_exists

  • !

    Einkünfte aus nichtselbständiger oder selbständiger Arbeit des Elternteils

    parent_has_income

  • ?

    Kind erhält keinen Unterhalt oder der Unterhalt ist nicht abziehbar

    no_deductible_alimony

Besondere Hinweise

  • • Kinderfreibetrag wird nur bei Veranlagung berücksichtigt (nicht automatisch)
  • • Gleichzeitig mit Kindergeld möglich (Günstigerprüfung)
  • • Pro Elternteil die Hälfte des Kinderfreibetrags

Berechnung & Höhe

Kinderfreibetrag pro Kind = sächliches Existenzminimum + Betreuungs-/Erziehungsbedarf

  1. 1

    Sächliches Existenzminimum des Kindes

    3.414 Euro (2026)

    3.414 Euro

  2. 2

    Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

    1.464 Euro (2026)

    1.464 Euro

  3. 3

    Gesamter Kinderfreibetrag pro Elternteil

    3.414 + 1.464 = 4.878 Euro

    4.878 Euro

  4. 4

    Gesamter Kinderfreibetrag pro Kind (beide Elternteile)

    4.878 × 2 = 9.756 Euro

    9.756 Euro

Kinderfreibetrag 2026: 9.756 Euro pro Kind (4.878 Euro pro Elternteil)

Antragstellung

Antragsweg

Steuererklärung (Anlage Kind)

Bearbeitungszeit

4-8 Wochen nach Abgabe der Steuererklärung

Benötigte Unterlagen

  • • Geburtsurkunde des Kindes
  • • Nachweis über Einkünfte
  • • Falls zutreffend: Unterhaltsnachweise
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • § 32 EStG
  • § 31 EStG (Familienleistungsausgleich)

Quellen