Steuerermäßigung bei haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG
Kurzübersicht
Zielgruppe
Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner, Alle mit haushaltsnahen Dienstleistungen
Zuständige Stelle
Bundesministerium der Finanzen
Art der Leistung
tax benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Gartenpflege, Winterdienst, Hausmeister)
household_service
- !
Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer
proper_invoice
- !
Dienstleistung für die eigene Wohnung oder das eigene Haus
own_property
Besondere Hinweise
- • Gilt für Dienstleistungen, nicht für Waren
- • Rechnung muss Umsatzsteuer ausweisen
- • Keine Steuerermäßigung bei Schwarzarbeit
Berechnung & Höhe
20% der Aufwendungen, Höchstbetrag 1.200 Euro
- 1
Berechnung der Steuerermäßigung
20% × Aufwendungen
20%
- 2
Höchstbetrag
Max. 1.200 Euro
1.200 Euro
- 3
Mindestaufwendungen für volle Ermäßigung
1.200 / 0,20 = 6.000 Euro
6.000 Euro
Steuerermäßigung: 20% der Aufwendungen, max. 1.200 Euro pro Jahr
Antragstellung
Antragsweg
Steuererklärung (Anlage A, Feld Haushaltsnahe Dienstleistungen)
Bearbeitungszeit
4-8 Wochen nach Abgabe der Steuererklärung
Benötigte Unterlagen
- • Rechnungen der Dienstleister
- • Zahlungsnachweise
- • Falls zutreffend: Verträge oder Vereinbarungen
Rechtsgrundlagen
- § 35a Abs. 2 EStG
Quellen
- §EStG § 35a - Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
- QLStH 2025 - § 35a - Amtliches Lohnsteuer-Handbuch
Bundesministerium der Finanzen • Geprüft: 2026-09-08
