Перейти до вмісту
Antragsbruder MaskottchenAntragsbruder
Ця сторінка наразі доступна лише німецькою мовою. Ми перекладаємо сайт поступово.
← Zurück zur Datenbank

Beschäftigungsförderung (Eingliederungszuschüsse und Einarbeitungszuschüsse)

Arbeit & BeschäftigungBeschäftigungsförderung✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Arbeitslose Arbeitnehmer, Arbeitsuchende, Menschen mit Vermittlungshemmnissen, Betriebe, die schwervermittelbare Personen einstellen

Zuständige Stelle

Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter

Art der Leistung

employment benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet

    Die Person muss bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sein

  • !

    Vermittlungshemmnisse

    Die Person muss Vermittlungshemmnisse aufweisen (z.B. längere Arbeitslosigkeit, gesundheitliche Einschränkungen, Alter über 50 Jahre)

  • !

    Längere Einarbeitungszeit als üblich notwendig

    Für die Einarbeitung in die neue Tätigkeit ist eine längere Einarbeitungszeit als üblich erforderlich

  • !

    Antrag vor Arbeitsvertragsabschluss

    Der Antrag muss vor Abschluss des Arbeitsvertrags gestellt werden

Besondere Hinweise

  • • Förderdauer: maximal 12 Monate (in besonderen Fällen länger)
  • • Förderhöhe: maximal 50% des Arbeitsentgelts
  • • Verringerung nach 12 Monaten um 10 Prozentpunkte
  • • Weiterbeschäftigung nach Ende der Förderung erforderlich

Berechnung & Höhe

Zuschuss zum Arbeitsentgelt, gestaffelt nach Dauer und Personengruppe

  1. 1

    Antrag des Arbeitgebers bei der Agentur für Arbeit

  2. 2

    Prüfung der Förderfähigkeit

  3. 3

    Bewilligung und monatliche Zahlung

Monatlicher Zuschuss bis zu 50% des Arbeitsentgelts, maximal für 12 Monate

Antragstellung

Antragsweg

Arbeitgeber stellt Antrag bei der Agentur für Arbeit

Bearbeitungszeit

Ca. 2-4 Wochen nach Antragstellung

Benötigte Unterlagen

  • • Antrag auf Eingliederungszuschuss
  • • Arbeitsvertrag oder vorläufige Vereinbarung
  • • Angaben zur Person der eingestellten Arbeitskraft
  • • Begründung der Vermittlungshemmnisse
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • §§ 88-92 SGB III (Eingliederungszuschüsse)
  • § 88 SGB III (Voraussetzungen)
  • § 89 SGB III (Höhe und Dauer)
  • § 90 SGB III (Einarbeitungszuschüsse)

Quellen