Перейти до вмісту
Antragsbruder MaskottchenAntragsbruder
Ця сторінка наразі доступна лише німецькою мовою. Ми перекладаємо сайт поступово.
← Zurück zur Datenbank

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG

Steuern & FinanzenFamilienleistungen✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Alleinerziehende, Single-Eltern, Getrenntlebende mit Kind im Haushalt

Zuständige Stelle

Bundesministerium der Finanzen

Art der Leistung

tax benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Steuerpflichtiger ist allein stehend (ledig, geschieden, verwitwet, dauernd getrennt lebend)

    single_status

  • !

    Zum Haushalt gehört ein Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 oder 4 EStG

    child_in_household

  • !

    Kein weiteres erwachsenes Familienmitglied lebt im Haushalt

    no_other_adult

  • !

    Einkünfte aus nichtselbständiger oder selbständiger Arbeit

    has_income

Besondere Hinweise

  • • Kind muss nicht zwingend das eigene Kind sein (Stiefkind, Pflegekind möglich)
  • • Bei getrenntlebenden Eltern nur einmal pro Haushalt
  • • Wird bei Veranlagung automatisch berücksichtigt

Berechnung & Höhe

Grundbetrag + Erhöhungsbetrag für jedes weitere Kind

  1. 1

    Grundbetrag für allein stehenden Steuerpflichtigen mit einem Kind

    4.260 Euro (2026)

    4.260 Euro

  2. 2

    Erhöhungsbetrag für jedes weitere Kind im Haushalt

    240 Euro pro weiteres Kind

    240 Euro

  3. 3

    Gesamtbetrag bei zwei Kindern

    4.260 + 240 = 4.500 Euro

    4.500 Euro

Entlastungsbetrag 2026: 4.260 Euro (1 Kind), +240 Euro pro weiteres Kind

Antragstellung

Antragsweg

Steuererklärung (Anlage A)

Bearbeitungszeit

4-8 Wochen nach Abgabe der Steuererklärung

Benötigte Unterlagen

  • • Nachweis über alleinstehenden Status (Personalausweis, Meldebescheinigung)
  • • Geburtsurkunde des Kindes
  • • Falls zutreffend: Sorgerechtsnachweis
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • § 24b EStG

Quellen