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Adoptionsvermittlung

Familie & KinderAdoption✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Adoptiveltern, Adoptivkinder, Waisenkinder

Zuständige Stelle

Jugendamt / Adoptionsvermittlungsstelle

Art der Leistung

family benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Adoptiveltern müssen geeignet sein (Eignungsprüfung)

    Eignungsprüfung durch Jugendamt

  • !

    Mindestalter der Adoptiveltern

    In der Regel mindestens 25 Jahre alt

  • !

    Kind muss adoptierbar sein

    Eltern haben zugestimmt oder Sorgerecht entzogen

  • !

    Adoption dient dem Wohl des Kindes

    Kindeswohl muss gewährleistet sein

Besondere Hinweise

  • • Adoptionsvermittlung ist Aufgabe des Jugendamtes
  • • Eignungsprüfung umfasst persönliche, familiäre und gesundheitliche Umstände
  • • Adoption wird durch Familiengericht ausgesprochen
  • • Inlands- und Auslandsadoption möglich

Berechnung & Höhe

Keine finanzielle Leistung - Vermittlungsleistung des Jugendamtes

  1. 1

    Eignungsprüfung durch Jugendamt

    Beratung und Prüfung

  2. 2

    Vermittlung eines Kindes

    Wartezeit: 1-5 Jahre

  3. 3

    Gerichtliche Aussprache der Adoption

    Familiengericht

Keine finanzielle Leistung - Vermittlungsleistung durch Jugendamt

Antragstellung

Antragsweg

Schriftlich beim Jugendamt

Bearbeitungszeit

1-5 Jahre (Vermittlung)

Benötigte Unterlagen

  • • Personalausweise
  • • Einkommensnachweise
  • • Ärztliches Attest
  • • Führungszeugnis
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG)
  • §§ 1741 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Quellen