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Wohnberechtigungsschein (WBS)
Wohnen & ImmobilienSozialer Wohnungsbau✓ Verifiziert
Kurzübersicht
Zielgruppe
Mieter mit geringem Einkommen, Familien, Alleinerziehende, Rentner, Behinderte
Zuständige Stelle
Wohnungsamt / Wohngeldbehörde
Art der Leistung
housing benefit
Geltungsbereich
state
Voraussetzungen
- !
Volljährigkeit
Antragsteller muss volljährig sein
- !
Aufenthalt in Deutschland
Dauerhafter Aufenthalt in Deutschland
- !
Einkommensgrenze
Einkommen unter der Grenze für Haushaltsgröße
- ?
Mindestaufenthalt
In vielen Kommunen: mindestens 2 Jahre gemeldet
Berechnung & Höhe
WBS wird bei Einkommen unter der Grenze ausgestellt
Der WBS ist eine Bescheinigung, kein Geldbetrag. Ermöglicht Bezug von Sozialwohnungen.
Antragstellung
Antragsweg
Schriftlich beim Wohnungsamt
Bearbeitungszeit
2-4 Wochen
Benötigte Unterlagen
- • Personalausweis
- • Einkommensnachweise
- • Mietvertrag (falls vorhanden)
- • Meldebescheinigung
Rechtsgrundlagen
- § 27 WoFG (Wohnberechtigungsschein)
- § 5 WoBindG (Zweckbindung Sozialwohnungen)
Quellen
- §Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
- QWohnberechtigungsschein (WBS) - Berlin.de
Senatsverwaltung für Wohnen, Berlin • Geprüft: 2026-09-08
