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Werbungskosten nach § 9 EStG

Steuern & FinanzenBerufliche Auslagen✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Arbeitnehmer, Selbstständige, Beamte, Alle Berufstätigen

Zuständige Stelle

Bundesministerium der Finanzen

Art der Leistung

tax benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Aufwendungen sind beruflich veranlasst (Zusammenhang mit dem Beruf)

    work_related

  • !

    Aufwendungen sind nachweisbar (Rechnungen, Belege)

    documented

  • !

    Einkünfte aus nichtselbständiger oder selbständiger Arbeit

    has_income

Besondere Hinweise

  • • Pauschbetrag 1.230 Euro (2026) wird automatisch gewährt
  • • Reisekosten, Fortbildungskosten, Arbeitsmittel sind abziehbar
  • • Doppelte Haushaltsführung: Zusätzliche Kosten abziehbar

Berechnung & Höhe

Werbungskosten werden als Betriebsausgaben abgezogen, Pauschbetrag 1.230 Euro

  1. 1

    Pauschbetrag für Werbungskosten

    1.230 Euro (2026)

    1.230 Euro

  2. 2

    Zusätzliche Werbungskosten

    Tatsächliche Kosten - Pauschbetrag

    Differenz

  3. 3

    Entfernungspauschale

    0,30 Euro pro km (bis 20 km), 0,38 Euro ab 21 km

    0,30/0,38 Euro

Werbungskosten werden abgezogen, Pauschbetrag 1.230 Euro (2026)

Antragstellung

Antragsweg

Steuererklärung (Anlage A, Feld Werbungskosten)

Bearbeitungszeit

4-8 Wochen nach Abgabe der Steuererklärung

Benötigte Unterlagen

  • • Lohnsteuerbescheinigung
  • • Rechnungen für Arbeitsmittel
  • • Fahrtkostennachweise
  • • Fortbildungsnachweise
  • • Falls zutreffend: Nachweis über doppelte Haushaltsführung
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • § 9 EStG
  • § 9a EStG (Pauschbetrag)

Quellen