Werbungskosten nach § 9 EStG
Kurzübersicht
Zielgruppe
Arbeitnehmer, Selbstständige, Beamte, Alle Berufstätigen
Zuständige Stelle
Bundesministerium der Finanzen
Art der Leistung
tax benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Aufwendungen sind beruflich veranlasst (Zusammenhang mit dem Beruf)
work_related
- !
Aufwendungen sind nachweisbar (Rechnungen, Belege)
documented
- !
Einkünfte aus nichtselbständiger oder selbständiger Arbeit
has_income
Besondere Hinweise
- • Pauschbetrag 1.230 Euro (2026) wird automatisch gewährt
- • Reisekosten, Fortbildungskosten, Arbeitsmittel sind abziehbar
- • Doppelte Haushaltsführung: Zusätzliche Kosten abziehbar
Berechnung & Höhe
Werbungskosten werden als Betriebsausgaben abgezogen, Pauschbetrag 1.230 Euro
- 1
Pauschbetrag für Werbungskosten
1.230 Euro (2026)
1.230 Euro
- 2
Zusätzliche Werbungskosten
Tatsächliche Kosten - Pauschbetrag
Differenz
- 3
Entfernungspauschale
0,30 Euro pro km (bis 20 km), 0,38 Euro ab 21 km
0,30/0,38 Euro
Werbungskosten werden abgezogen, Pauschbetrag 1.230 Euro (2026)
Antragstellung
Antragsweg
Steuererklärung (Anlage A, Feld Werbungskosten)
Bearbeitungszeit
4-8 Wochen nach Abgabe der Steuererklärung
Benötigte Unterlagen
- • Lohnsteuerbescheinigung
- • Rechnungen für Arbeitsmittel
- • Fahrtkostennachweise
- • Fortbildungsnachweise
- • Falls zutreffend: Nachweis über doppelte Haushaltsführung
Rechtsgrundlagen
- § 9 EStG
- § 9a EStG (Pauschbetrag)
Quellen
- §EStG § 9 - Werbungskosten
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
- QLStH 2026 - § 9 - Werbungskosten
Bundesministerium der Finanzen • Geprüft: 2026-09-08
