Kurzübersicht
Zielgruppe
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, Personen, die in einem Pflegeheim vollstationär gepflegt werden
Zuständige Stelle
Pflegekasse
Art der Leistung
care benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5
Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MDK/MD) mit Zuordnung zu Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
- !
Vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung
Die Pflege wird in einer zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtung erbracht
Besondere Hinweise
- • Pflegebedürftige des Pflegegrads 1 erhalten einen Zuschuss von 131 Euro monatlich
- • Die Pflegeversicherung zahlt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Pflegepersonen bei Pflegezeit
- • Eigenanteil am Pflegeheim muss getragen werden (vom Sozialhilfeträger oder privat)
Berechnung & Höhe
Pauschale Beiträge zur pflegerischen Versorgung nach Pflegegrad
- 1
Pflegegrad ermitteln lassen
Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5
- 2
Einweisung in eine zugelassene Pflegeeinrichtung
Pflegeheim
Monatliche Beiträge zur pflegerischen Versorgung nach Pflegegrad
Antragstellung
Antragsweg
Antrag bei der zuständigen Pflegekasse
Bearbeitungszeit
Innerhalb von 5 Wochen nach Antragstellung
Benötigte Unterlagen
- • Ärztliches Attest / Gutachten des MDK zum Pflegegrad
- • Antrag auf vollstationäre Pflege
- • Aufnahmevertrag mit Pflegeeinrichtung
Rechtsgrundlagen
- § 43 SGB XI
- § 30 Abs. 1 SGB XI
Quellen
- §§ 43 SGB XI - Inhalt der Leistung
Gesetze im Internet • Geprüft: 2026-09-08
- QLeistungsansprüche der Versicherten im Jahr 2025
Bundesministerium für Gesundheit • Geprüft: 2026-09-08
