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Schwerbehinderung

BehinderungAusweis und Rechte✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Menschen mit Behinderung (körperlich, geistig, seelisch), Menschen mit Grad der Behinderung ab 50

Zuständige Stelle

Versorgungsamt

Art der Leistung

disability benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Behinderung

    Körperliche, geistige, seelische oder mehrfache Beeinträchtigungen, die länger als 6 Monate andauern

  • !

    Grad der Behinderung ab 50

    Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt mindestens 50

  • !

    Wohnsitz in Deutschland

    Die Person hat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland

Besondere Hinweise

  • • GdB 30-49: Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen möglich
  • • GdB 20-29: Bei besonderen Umständen Gleichstellung möglich
  • • Schwerbehinderung ist keine Sozialleistung, sondern ein Rechtsstatus

Berechnung & Höhe

Feststellung des Grades der Behinderung durch ärztliche Gutachten

  1. 1

    Antrag auf Feststellung der Behinderung stellen

    Beim Versorgungsamt

  2. 2

    Ärztliche Begutachtung

    GdB wird festgestellt

  3. 3

    Ausstellung des Ausweises

    Schwerbehindertenausweis

Keine direkte Geldleistung. Rechte: Steuerfreie Zuschläge, erweiterter Kündigungsschutz, Mehrurlaub, Befreiung der Rundfunkgebühr etc.

Antragstellung

Antragsweg

Antrag beim Versorgungsamt des Landes

Bearbeitungszeit

3-6 Monate

Benötigte Unterlagen

  • • Antrag auf Feststellung der Behinderung
  • • Ärztliche Unterlagen
  • • Nachweise über die Behinderung
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • § 152 SGB IX (Feststellung der Behinderung, Ausweise)
  • § 2 SGB IX (Schwerbehindertenbegriff)
  • §§ 154-164 SGB IX (Schwerbehindertenrecht)

Quellen