Kinderfreibetrag nach § 32 EStG
Kurzübersicht
Zielgruppe
Eltern, Erziehungsberechtigte, Familien mit Kindern
Zuständige Stelle
Bundesministerium der Finanzen
Art der Leistung
tax benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Kind im Sinne des § 32 Abs. 1-4 EStG (leibliche Kind, Stiefkind, Pflegekind, Enkelkind)
kind_exists
- !
Einkünfte aus nichtselbständiger oder selbständiger Arbeit des Elternteils
parent_has_income
- ?
Kind erhält keinen Unterhalt oder der Unterhalt ist nicht abziehbar
no_deductible_alimony
Besondere Hinweise
- • Kinderfreibetrag wird nur bei Veranlagung berücksichtigt (nicht automatisch)
- • Gleichzeitig mit Kindergeld möglich (Günstigerprüfung)
- • Pro Elternteil die Hälfte des Kinderfreibetrags
Berechnung & Höhe
Kinderfreibetrag pro Kind = sächliches Existenzminimum + Betreuungs-/Erziehungsbedarf
- 1
Sächliches Existenzminimum des Kindes
3.414 Euro (2026)
3.414 Euro
- 2
Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf
1.464 Euro (2026)
1.464 Euro
- 3
Gesamter Kinderfreibetrag pro Elternteil
3.414 + 1.464 = 4.878 Euro
4.878 Euro
- 4
Gesamter Kinderfreibetrag pro Kind (beide Elternteile)
4.878 × 2 = 9.756 Euro
9.756 Euro
Kinderfreibetrag 2026: 9.756 Euro pro Kind (4.878 Euro pro Elternteil)
Antragstellung
Antragsweg
Steuererklärung (Anlage Kind)
Bearbeitungszeit
4-8 Wochen nach Abgabe der Steuererklärung
Benötigte Unterlagen
- • Geburtsurkunde des Kindes
- • Nachweis über Einkünfte
- • Falls zutreffend: Unterhaltsnachweise
Rechtsgrundlagen
- § 32 EStG
- § 31 EStG (Familienleistungsausgleich)
Quellen
- §EStG § 32 - Kinder, Freibeträge für Kinder
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
- QDie wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026
Bundesministerium der Finanzen • Geprüft: 2026-09-08
