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Förderung der einzelbetrieblichen Beratung

Landwirtschaft & Ländlicher RaumBeratung & Qualifizierung✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Landwirte und Landwirtinnen, Junglandwirte, Betriebe in Umstellung, Betriebe mit Nachhaltigkeitszielen, Betriebe mit Biodiversitätszielen

Zuständige Stelle

Landwirtschaftskammern

Art der Leistung

agriculture subsidy

Geltungsbereich

state

Voraussetzungen

  • !

    Landwirtschaftlicher Betrieb

    Antragsteller muss einen landwirtschaftlichen Betrieb führen

  • !

    Förderfähiges Beratungsthema

    Beratung muss zu den förderfällen Themen gehören

  • !

    Zertifizierter Berater

    Beratung muss von einem zugelassenen Berater durchgeführt werden

Besondere Hinweise

  • • Fördersatz von 70 % der Beratungskosten
  • • Förderhöchstbetrag: 1.500 Euro pro Beratungsmodul
  • • Obergrenze von 3.000 Euro pro Betrieb und Jahr

Berechnung & Höhe

Prozentsatz der Beratungskosten als Zuschuss

  1. 1

    Ermittlung der förderfähigen Beratungskosten

    Förderfähige Kosten = tatsächliche Beratungskosten

  2. 2

    Berechnung des Zuschusses

    Zuschuss = Förderfähige Kosten × 70 %

Zuschuss von 70 % der Beratungskosten, maximal 1.500 Euro pro Beratungsmodul, Obergrenze 3.000 Euro/Jahr

Antragstellung

Antragsweg

Schriftlich bei der Landwirtschaftskammer

Bearbeitungszeit

2-4 Wochen

Benötigte Unterlagen

  • • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • • Beratungskonzept
  • • Kostenvoranschlag des Beraters
  • • Nachweis der Berater-Zulassung
  • • Falls zutreffend: Berichtsabnahme
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (ELER)
  • GAP-Strategieplan Deutschland 2023-2027
  • Landesförderrichtlinien der Bundesländer

Quellen