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Berufliche Rehabilitation

Arbeit & BeschäftigungBerufliche Rehabilitation✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Menschen mit Behinderungen, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Versicherte mit verminderter Erwerbsfähigkeit

Zuständige Stelle

Deutsche Rentenversicherung / Integrationsämter

Art der Leistung

employment benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Verminderte Erwerbsfähigkeit oder Behinderung

    Die Erwerbsfähigkeit ist wegen Krankheit oder Behinderung vermindert oder es besteht die Gefahr einer Minderung

  • !

    Berufliche Rehabilitation notwendig

    Die berufliche Rehabilitation ist erforderlich, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen

  • !

    Versichertenstatus oder anerkannte Behinderung

    Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung oder Personen mit anerkannter Behinderung (Schwerbehinderung)

  • !

    Aussicht auf Erfolg

    Die Maßnahme muss nach fachlicher Erkenntnis erfolgreich abgeschlossen werden können

Besondere Hinweise

  • • Übergangsgeld während der Reha-Maßnahme (67% oder 60% der Berechnungsgrundlage)
  • • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX
  • • Trägerübergreifende Rehabilitation nach § 14 SGB IX

Berechnung & Höhe

Individuelle Leistungen zur Sicherung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit

  1. 1

    Antrag auf berufliche Rehabilitation

  2. 2

    Beratung und Bedarfsfeststellung

  3. 3

    Durchführung der Maßnahme

Übergangsgeld während der Maßnahme; Übernahme der Kosten für die Reha-Maßnahme

Antragstellung

Antragsweg

Antrag bei der zuständigen Stelle (Deutsche Rentenversicherung oder Integrationsamt)

Bearbeitungszeit

Ca. 4-8 Wochen nach Antragstellung

Benötigte Unterlagen

  • • Personalausweis
  • • Ärztliche Befunde
  • • Lebenslauf
  • • Nachweise über Qualifikationen
  • • Versicherungsverlauf
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • § 49 SGB IX (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)
  • § 14 SGB IX (Trägerübergreifende Rehabilitation)
  • § 93 SGB IX (Berufliche Rehabilitation bei Rentenversicherung)
  • § 26 SGB VI (Berufliche Rehabilitation bei Rentenversicherung)

Quellen