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Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG

Steuern & FinanzenAußergewöhnliche Belastungen✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Kranke, Behinderte, Pflegebedürftige, Eltern behinderter Kinder

Zuständige Stelle

Bundesministerium der Finanzen

Art der Leistung

tax benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Aufwendungen sind zwangsläufig (medizinisch notwendig)

    necessary_expenses

  • !

    Nachweis der Aufwendungen (Rechnungen, Verordnungen)

    documented

  • !

    Aufwendungen übersteigen die zumutbare Belastung

    exceeds_threshold

Besondere Hinweise

  • • Zumutbare Belastung hängt vom Einkommen und Familienstand ab
  • • Pauschbeträge für Behinderte nach § 33b EStG
  • • Krankheitskosten, Pflegekosten, Fahrtkosten sind abziehbar

Berechnung & Höhe

Außergewöhnliche Belastungen über der zumutbaren Belastung werden abgezogen

  1. 1

    Ermittlung der zumutbaren Belastung

    Hängt vom Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder ab

    Prozentwert

  2. 2

    Abzugsfähige Aufwendungen

    Tatsächliche Kosten - zumutbare Belastung

    Differenz

  3. 3

    Pauschbetrag für Behinderte

    § 33b EStG: 620-3.700 Euro je nach Grad der Behinderung

    620-3.700 Euro

Außergewöhnliche Belastungen über der zumutbaren Belastung werden abgezogen

Antragstellung

Antragsweg

Steuererklärung (Anlage A, Feld Außergewöhnliche Belastungen)

Bearbeitungszeit

4-8 Wochen nach Abgabe der Steuererklärung

Benötigte Unterlagen

  • • Rechnungen für medizinische Behandlungen
  • • Arztverordnungen und Rezepte
  • • Krankenhausrechnungen
  • • Fahrtkostennachweise
  • • Falls Behinderung: Behindertenausweis oder Bescheid
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • § 33 EStG
  • § 33a EStG
  • § 33b EStG

Quellen