Kurzübersicht
Zielgruppe
Schwangere, Mütter, Arbeitnehmerinnen, Selbstständige (freiwillig KV), Studentinnen (freiwillig KV)
Zuständige Stelle
Krankenkasse (Gesetzliche Krankenversicherung)
Art der Leistung
social benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder freiwillige Versicherung in der GKV
Versicherungspflichtige Mitgliedschaft in der GKV zum Zeitpunkt der Geburt
- ?
Beschäftigungsverhältnis mit Entgelt (Arbeitnehmerin, Selbstständige)
Entgeltarbeit in der Zeit vor der Entbindung (mindestens 12 Wochen vor dem Geburtstermin angestellt gewesen)
- !
Mutterschaftsfristen: 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin und 8 Wochen nach der Entbindung (bei Frühgeburten/Mehrlingsgeburten 12 Wochen)
Gültige Mutterschaftsfristen nach § 3 MuSchG
Besondere Hinweise
- • Keine Voraussetzungen zu Einkommen oder Vermögen; Anspruch besteht unabhängig vom Einkommen
Berechnung & Höhe
Differenzbetrag zwischen dem durchschnittlichen Entgelt der Mutter und dem Krankengeld bei Krankenhausaufenthalt (max. 13 Euro/Tag); Arbeitgeber zahlt Zuschuss
- 1
Durchschnittliches Entgelt berechnen
Durchschnittliches Nettoentgelt in den letzten 3 abgerechneten Monaten vor dem Beginn des Mutterschaftsurlaubs
- 2
Krankenkassen-Leistung berechnen
Differenz zwischen Durchschnittsentgelt und Krankengeld (max. 13 Euro/Tag)
max. 13 Euro/Tag
- 3
Arbeitgeber-Zuschuss berechnen
Differenz zwischen Durchschnittsentgelt und Krankenkassen-Leistung (max. 13 Euro)
max. 13 Euro/Tag
Die Krankenkasse zahlt den Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Entgelt und dem Krankengeld bei Krankenhausaufenthalt (max. 13 Euro/Tag). Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss auf den vollen Nettolohn. Insgesamt wird das volle Nettoentgelt während der Mutterschaftsfristen ausgezahlt.
Antragstellung
Antragsweg
Schriftlich bei der Krankenkasse (Formular); Arbeitgeber muss informiert werden
Bearbeitungszeit
Innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung
Benötigte Unterlagen
- • Mutterpass (Bescheinigung des errechneten Entbindungstermins)
- • Bescheinigung des Arbeitgebers über das durchschnittliche Entgelt
- • Kopie der Versichertenkarte
- • Geburtsurkunde (nachträglich)
Rechtsgrundlagen
- Mutterschutzgesetz (MuSchG) § 20 — Mutterschaftsgeld
- Mutterschutzgesetz (MuSchG) § 13 — Mutterschaftsfristen
- Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) — Leistungen bei Mutterschaft
- Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
Quellen
- §Mutterschutzgesetz § 20 — Mutterschaftsgeld
Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) • Geprüft: 2026-09-08
- QLeistungen bei Mutterschaft — GKV
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) • Geprüft: 2026-09-08
- QMutterschaftsgeld der gesetzlichen Krankenversicherung
Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) • Geprüft: 2026-09-08
