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Humanitäre Aufnahme (Resettlement)

Integration & AufenthaltHumanitäre Aufnahme✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Schutzbedürftige Flüchtlinge in Drittstaaten, Besonders schutzbedürftige Personen (Frauen, Kinder, Angehörige Minderheiten), Medizinisch bedürftige Flüchtlinge, UNHCR-Registrierte Flüchtlinge

Zuständige Stelle

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) / UNHCR

Art der Leistung

integration benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    UNHCR-Registrierung als Flüchtling

    Registrierung beim UNHCR im Erstaufnahmeland

  • !

    Besondere Schutzbedürftigkeit

    Besondere Schutzbedürftigkeit nach UNHCR-Kriterien (z.B. Frauen, Kinder, medizinische Notfälle)

  • !

    Auswahl durch deutsche Behörden

    Auswahl durch deutsche Behörden im Rahmen der Aufnahmekontingente

Besondere Hinweise

  • • Keine individuelle Bewerbung möglich
  • • Auswahl durch UNHCR und deutsche Behörden
  • • Kontingentierte Aufnahme (jährlich festgelegt)
  • • Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz)
  • • Integration in Deutschland nach Ankunft

Berechnung & Höhe

Kein Geldbetrag; Aufenthaltstitel und Integration

Aufenthaltstitel und Integration; keine regelmäßige Zahlung

Antragstellung

Antragsweg

Keine individuelle Bewerbung; Auswahl durch UNHCR

Bearbeitungszeit

6-24 Monate

Benötigte Unterlagen

  • • UNHCR-Registrierung
  • • Identitätsdokumente
  • • Nachweise über besondere Schutzbedürftigkeit
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • § 25 Abs. 2 AufenthG – Aufenthalt aus humanitären Gründen
  • § 24 AufenthG – Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz
  • Gemeinsame Erklärung der EU-Staaten zu Resettlement
  • UNHCR-Mandat für Flüchtlingsschutz

Quellen