Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG
Kurzübersicht
Zielgruppe
Kranke, Behinderte, Pflegebedürftige, Eltern behinderter Kinder
Zuständige Stelle
Bundesministerium der Finanzen
Art der Leistung
tax benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Aufwendungen sind zwangsläufig (medizinisch notwendig)
necessary_expenses
- !
Nachweis der Aufwendungen (Rechnungen, Verordnungen)
documented
- !
Aufwendungen übersteigen die zumutbare Belastung
exceeds_threshold
Besondere Hinweise
- • Zumutbare Belastung hängt vom Einkommen und Familienstand ab
- • Pauschbeträge für Behinderte nach § 33b EStG
- • Krankheitskosten, Pflegekosten, Fahrtkosten sind abziehbar
Berechnung & Höhe
Außergewöhnliche Belastungen über der zumutbaren Belastung werden abgezogen
- 1
Ermittlung der zumutbaren Belastung
Hängt vom Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder ab
Prozentwert
- 2
Abzugsfähige Aufwendungen
Tatsächliche Kosten - zumutbare Belastung
Differenz
- 3
Pauschbetrag für Behinderte
§ 33b EStG: 620-3.700 Euro je nach Grad der Behinderung
620-3.700 Euro
Außergewöhnliche Belastungen über der zumutbaren Belastung werden abgezogen
Antragstellung
Antragsweg
Steuererklärung (Anlage A, Feld Außergewöhnliche Belastungen)
Bearbeitungszeit
4-8 Wochen nach Abgabe der Steuererklärung
Benötigte Unterlagen
- • Rechnungen für medizinische Behandlungen
- • Arztverordnungen und Rezepte
- • Krankenhausrechnungen
- • Fahrtkostennachweise
- • Falls Behinderung: Behindertenausweis oder Bescheid
Rechtsgrundlagen
- § 33 EStG
- § 33a EStG
- § 33b EStG
Quellen
- §EStG § 33 - Außergewöhnliche Belastungen
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
- §EStG § 33b - Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
- QEStH 2025 - § 33 - Außergewöhnliche Belastungen
Bundesministerium der Finanzen • Geprüft: 2026-09-08
