Redaktionsrichtlinien
Diese Richtlinien beschreiben, wie Inhalte auf Antragsbruder entstehen, geprüft und aktuell gehalten werden.
1. Primärquellen zuerst
Alle Aussagen zu staatlichen Leistungen stützen sich in erster Linie auf Primärquellen: Gesetzestexte (z. B. über Gesetze im Internet), Bundesministerien und offizielle Verwaltungsportale. Sekundärquellen werden nur ergänzend herangezogen und nie als alleinige Grundlage verwendet.
2. Keine erfundenen Fakten
Grenzwerte, Beträge, Fristen und Voraussetzungen werden nie geschätzt oder ergänzt, wenn die Quelle sie nicht hergibt. Bei variablen Werten (z. B. Einkommensgrenzen, die von der Haushaltssituation abhängen) schreiben wir bewusst keine pauschalen Zahlen, sondern erklären die Berechnungslogik.
3. Rechtsstand und Aktualität
Zeitkritische Inhalte tragen einen sichtbaren Rechtsstand und ein Prüfdatum. Gesetzliche Änderungen werden zeitnah eingearbeitet; die betroffenen Seiten erhalten ein aktualisiertes Prüfdatum.
4. KI-Unterstützung mit menschlicher Kontrolle
Wir nutzen KI-Werkzeuge für Recherche, Strukturierung und Entwürfe. Veröffentlicht wird nichts ohne menschliche Faktenprüfung gegen die Primärquellen. Für die inhaltliche Richtigkeit jeder Seite zeichnet sich die Redaktion verantwortlich.
5. Klare Abgrenzung
Wir simulieren keine Rechtsberatung. Auf jeder Seite machen wir transparent, dass unsere Hinweise unverbindliche Orientierung sind und die zuständige Behörde über Ansprüche entscheidet.
6. Korrekturen
Gefundene Fehler korrigieren wir unverzüglich und dokumentieren die Änderung. Fehler kannst du jederzeit an info@antragsbruder.de melden.
