Quellenstandard
Unsere Inhalte folgen einem festen Quellenstandard: Primärquellen zuerst, Sekundärquellen nur ergänzend.
Zugelassene Primärquellen
- Gesetze im Internet – amtliche Gesetzestexte (z. B. Wohngeldgesetz, SGB)
- Bundesministerien – z. B. das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für Wohngeld
- VerwaltungPortal des Bundes – offizielle Verfahrensbeschreibungen
- Bundesagentur für Arbeit – offizielle Informationen zu Arbeitslosengeld und Jobcenter-Prozessen
Sekundärquellen
Verbraucherportale, Fachpresse oder Verbände nutzen wir nur zur Ergänzung und Einordnung – nie als alleinige Grundlage für Aussagen über Ansprüche, Beträge oder Fristen. Jede inhaltliche Seite nennt ihre tatsächlich verwendeten Primärquellen.
Nachweisbarkeit
Jede zeitkritische Seite verlinkt die verwendeten Primärquellen direkt, nennt den Rechtsstand und das Datum der letzten redaktionellen Prüfung. So kannst du jede Aussage selbst nachvollziehen. Fragen dazu: info@antragsbruder.de
