Przejdź do treści
Antragsbruder MaskottchenAntragsbruder
Ta strona jest obecnie dostępna tylko w języku niemieckim. Tłumaczymy stronę krok po kroku.
← Zurück zur Datenbank

Förderung der beruflichen Weiterbildung (Weiterbildungsförderung)

Arbeit & BeschäftigungBerufliche Weiterbildung✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Arbeitslose Arbeitnehmer, Von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte, Geringqualifizierte ohne Berufsabschluss, Beschäftigte im Rechtskreis SGB III

Zuständige Stelle

Bundesagentur für Arbeit

Art der Leistung

employment benefit

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Weiterbildung notwendig zur beruflichen Eingliederung oder Abwendung von Arbeitslosigkeit

    Die Weiterbildung muss erforderlich sein, um Arbeitslosigkeit abzuwenden oder eine berufliche Eingliederung zu ermöglichen

  • !

    Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit

    Vor Beginn der Maßnahme muss ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit stattgefunden haben

  • !

    Zugelassener Bildungsträger

    Der Weiterbildungsträger muss nach SGB III zugelassen sein

  • ?

    Kein Anspruch auf andere Förderungen

    Kein Anspruch auf Aufstiegs-BAföG oder vergleichbare Leistungen

Besondere Hinweise

  • • Weiterbildungsgeld (150 Euro monatlich) bei abschlussorientierten Maßnahmen mit mindestens 2-jähriger Ausbildungsdauer
  • • Förderung von Umschulungen und Teilqualifikationen möglich
  • • Beschäftigte können nach § 82 SGB III gefördert werden

Berechnung & Höhe

Übernahme der Weiterbildungskosten durch Bildungsgutschein; ggf. Zuschüsse zu Lebenshaltungskosten

  1. 1

    Beratung und Bedarfsfeststellung

  2. 2

    Ausstellung des Bildungsgutscheins

  3. 3

    Kostenübernahme

Übernahme der vollständigen Weiterbildungskosten; bei Bedarf Zuschüsse zu Lebenshaltungskosten und Fahrtkosten

Antragstellung

Antragsweg

Persönliche Beratung bei der Agentur für Arbeit, Ausstellung des Bildungsgutscheins

Bearbeitungszeit

Ca. 2-4 Wochen nach Beratungsgespräch

Benötigte Unterlagen

  • • Personalausweis
  • • Lebenslauf
  • • Nachweise über Qualifikationen
  • • Bildungsgutschein
  • • Kostenangebot des Bildungsträgers
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • § 81 SGB III (Grundsatz)
  • § 82 SGB III (Förderung beschäftigter Arbeitnehmer)
  • § 82a SGB III (Qualifizierungsgeld)
  • § 87a SGB III (Weiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld)
  • § 115 SGB III (Umschulung)

Quellen