Steuerliche Familienleistungen
Kurzübersicht
Zielgruppe
Eltern, Alleinerziehende, Steuerpflichtige mit Kindern
Zuständige Stelle
Finanzamt
Art der Leistung
tax benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Kinderfreibetrag: Anspruch für Eltern mit Kindern
Kind ist Einkünfte erzielend oder in Ausbildung
- !
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Alleinstehendes Elternteil mit Kind im Haushalt
- !
Betreuungsfreibetrag: Aufwendungen für Betreuung
Kinder unter 14 Jahre oder behinderte Kinder
- ?
Haushaltshilfe-Pauschbetrag
Aufwendungen für Haushaltshilfe oder Familienpflege
Besondere Hinweise
- • Kindergeld und Kinderfreibetrag werden verglichen (Vorteilsberechnung)
- • Kinderfreibetrag 2026: 6.828 Euro (3.414 Euro je Elternteil)
- • Betreuungsfreibetrag 2026: 4.878 Euro je Elternteil
- • Entlastungsbetrag Alleinerziehende 2026: 4.008 Euro (+ 240 Euro pro weiteres Kind)
Berechnung & Höhe
Vergleich von Kindergeld und Kinderfreibetrag, zusätzliche Freibeträge
- 1
Kinderfreibetrag berechnen
3.414 Euro × 2 Elternteile = 6.828 Euro
6.828 Euro (2026)
- 2
Betreuungsfreibetrag hinzufügen
4.878 Euro je Elternteil
4.878 Euro
- 3
Entlastungsbetrag Alleinerziehende
4.008 Euro + 240 Euro pro weiteres Kind
4.008 Euro
- 4
Vergleich mit Kindergeld
max(Kindergeld, Kinderfreibetrag-Effekt)
Vorteilhafteste Variante
Kinderfreibetrag: 6.828 Euro (2026), Betreuungsfreibetrag: 4.878 Euro, Entlastungsbetrag: 4.008 Euro
Antragstellung
Antragsweg
Über die Einkommensteuererklärung
Bearbeitungszeit
2-6 Monate (Steuererklärung)
Benötigte Unterlagen
- • Geburtsurkunden
- • Einkommensnachweise
- • Betreuungskosten-Nachweise
Rechtsgrundlagen
- § 32 EStG (Kinderfreibetrag)
- § 33a EStG (Betreuungs- und Unterhaltsfreibetrag)
- § 24b EStG (Entlastungsbetrag Alleinerziehende)
- § 62 ff. EStG (Kindergeld)
Quellen
- QBundesfinanzministerium
Bundesministerium der Finanzen • Geprüft: 2026-09-08
- §§ 32 EStG - Kinderfreibetrag
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
