Solarthermie-Förderung (BAFA & KfW)
Kurzübersicht
Zielgruppe
Hauseigentümer, Wohnungseigentümer, Unternehmen (Neubau)
Zuständige Stelle
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Art der Leistung
energy subsidy
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
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Solarthermieanlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
Anlage erzeugt Wärme aus Sonnenenergie
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Mindestkollektorfläche im Neubau
Mindestens 20 m² Bruttokollektorfläche im Neubau
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Kombination mit förderbarem Wärmeerzeuger
Kombination mit Wärmepumpe, Biomasse oder Nahwärme für erhöhte Förderung
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Fachbetriebliche Installation
Installation durch zertifizierten Fachbetrieb
Besondere Hinweise
- • Basiszuschuss: 30% der förderfähigen Kosten
- • Bei Kombination mit Wärmepumpe/Biomasse: bis zu 35%
- • Im Neubau nur ab 3 Wohneinheiten (Wohnen) oder 500 m² (gewerblich)
- • Pufferspeicher Mindestvolumen je nach Kollektorart
Berechnung & Höhe
Zuschuss in Prozent der förderfähigen Kosten. Bei Kombination bis zu 35%.
- 1
Basiszuschuss berechnen
30% der förderfähigen Kosten
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Kombinationsbonus prüfen
35% bei Kombination mit förderbarem Wärmeerzeuger
Zuschuss 30-35% der förderfähigen Kosten.
Antragstellung
Antragsweg
Online-Antrag über BAFA-Portal
Bearbeitungszeit
4-8 Wochen
Benötigte Unterlagen
- • Rechnungen über Material und Arbeitsleistung
- • Antrag auf Förderung vor Baubeginn
- • Nachweis über Kollektorfläche und Speichervolumen
- • Fachbetriebsnachweis
Rechtsgrundlagen
- Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbaren Energien im Wärmebereich (BMWi)
- § 35c EStG (Steuerbonus)
Quellen
- QFörderprogramm im Überblick - BAFA
BAFA • Geprüft: 2026-09-08
- QFördervoraussetzungen - BAFA
BAFA • Geprüft: 2026-09-08
