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Mietzuschuss (laufende Wohngeldleistung)
Wohnen & ImmobilienLaufende Wohngeldleistung✓ Verifiziert
Kurzübersicht
Zielgruppe
Mieter, Untermieter, Wohnberechtigungsschein-Inhaber
Zuständige Stelle
Wohngeldbehörde
Art der Leistung
housing benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Mieter oder Untermieter
Antragsteller muss Mieter oder Untermieter sein
- !
Einkommensgrenze
Bruttoeinkommen unter der Grenze für Haushaltsgröße und Mietstufe
- !
Eigennutzung
Wohnung muss selbst genutzt werden
Berechnung & Höhe
Laufende monatliche Zahlung nach § 19 WoGG
Monatlicher Zuschuss zur Miete. Höchstbeträge 2026: 1 Person Mietstufe 4 = 640,60€ inkl. Heizkosten.
Antragstellung
Antragsweg
Schriftlich oder online bei der Wohngeldbehörde
Bearbeitungszeit
4-8 Wochen
Benötigte Unterlagen
- • Mietvertrag
- • Mietbescheinigung
- • Einkommensnachweise
- • Kontoauszüge
Rechtsgrundlagen
- §§ 1-46 Wohngeldgesetz (WoGG)
Quellen
- QBMWSB Wohngeld für Mieter
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen • Geprüft: 2026-09-08
- §Wohngeldgesetz (WoGG)
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
