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Investitionsförderung Landwirtschaft (AFP/EIF)

Landwirtschaft & Ländlicher RaumInvestitionsförderung✓ Verifiziert

Kurzübersicht

Zielgruppe

Landwirte und Landwirtinnen, Junglandwirte, Betriebe in der Tierhaltung, Betriebe im Pflanzenbau, Forstbetriebe

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Art der Leistung

agriculture subsidy

Geltungsbereich

Bundesweit

Voraussetzungen

  • !

    Landwirtschaftlicher Betrieb mit ordnungsgemäßer Buchführung

    Mindestens zwei Buchabschlüsse (BMEL-Abschluss) müssen vorliegen

  • !

    Mindestinvestitionsvolumen

    Förderfähige Investitionen von mindestens 20.000 Euro

  • !

    Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit

    Investitionskonzept mit Nachweis der Wirtschaftlichkeit erforderlich

  • !

    Eigenkapitalbildung

    Nachweis angemessener Eigenkapitalbildung

  • !

    Buchführungsauflage

    Buchführung für mindestens 5 Jahre ab Abschluss der Maßnahme

Besondere Hinweise

  • • Junglandwirte (unter 41 Jahre) erhalten zusätzlichen Zuschuss
  • • Investitionen in Tierhaltung bis 25 % Förderung (Premiumförderung)
  • • Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen: Verbesserung um mindestens 20 %

Berechnung & Höhe

Prozentsatz der förderfähigen Ausgaben, gestaffelt nach Art der Investition

  1. 1

    Ermittlung der förderfähigen Ausgaben

    Förderfähige Ausgaben = Gesamtkosten - nicht förderfähige Posten

  2. 2

    Anwendung des Fördersatzes

    Zuschuss = Förderfähige Ausgaben × Fördersatz

  3. 3

    Berücksichtigung von Zuschlägen

    Gesamtzuschuss = Basiszuschuss + Junglandwirtenzuschlag + Biozuschlag

Zuschuss von 20-50 % der förderfähigen Ausgaben, je nach Art der Investition und Zielgruppe

Antragstellung

Antragsweg

Schriftlich über Landwirtschaftskammer oder Förderbank

Bearbeitungszeit

3-6 Monate

Benötigte Unterlagen

  • • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • • Investitionskonzept mit Wirtschaftlichkeitsnachweis
  • • Mindestens zwei Buchabschlüsse (BMEL-Abschluss)
  • • Kostenvoranschäge / Angebote
  • • Nachweis der Eigenkapitalbildung
  • • Junglandwirtenachweis (falls zutreffend)
Zum Antrag →

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (ELER)
  • Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAKG)
  • Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP-RL)
  • Nationaler Strategieplan GAP 2023-2027

Quellen