Kirchensteuer als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG
Kurzübersicht
Zielgruppe
Mitglieder steuerpflichtiger Religionsgemeinschaften
Zuständige Stelle
Kirchensteuerämter der Länder
Art der Leistung
tax benefit
Geltungsbereich
state
Voraussetzungen
- !
Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft
religious_membership
- !
Einkünfte aus nichtselbständiger oder selbständiger Arbeit
has_income
- !
Kirchensteuer wird vom Arbeitgeber einbehalten oder vom Land erhoben
church_tax_levied
Besondere Hinweise
- • Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abziehbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG)
- • Gilt für alle in Deutschland steuererhebenden Religionsgemeinschaften
- • Die Kirchensteuersätze variieren je nach Bundesland (8% oder 9%)
Berechnung & Höhe
Gezahlte Kirchensteuer wird als Sonderausgabe abgezogen
- 1
Berechnung der Kirchensteuer
8% oder 9% der Einkommensteuer (je nach Bundesland)
8% oder 9%
- 2
Abzug als Sonderausgabe
Gezahlte Kirchensteuer vollständig
100%
Gezahlte Kirchensteuer wird als Sonderausgabe abgezogen
Antragstellung
Antragsweg
Steuererklärung (Anlage A, Feld Sonderausgaben)
Bearbeitungszeit
4-8 Wochen nach Abgabe der Steuererklärung
Benötigte Unterlagen
- • Lohnsteuerbescheinigung (enthält einbehaltene Kirchensteuer)
- • Falls zutreffend: Bescheid über veranlagte Kirchensteuer
Rechtsgrundlagen
- § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG
- Kirchengesetze der Länder
Quellen
- §EStG § 10 - Sonderausgaben
Bundesministerium der Justiz • Geprüft: 2026-09-08
- QEStH 2025 - § 10 - Sonderausgaben
Bundesministerium der Finanzen • Geprüft: 2026-09-08
