Förderung der Forstwirtschaft
Kurzübersicht
Zielgruppe
Private Waldbesitzer, Kommunale Waldbesitzer, Forstbetriebe, Forstwirte, Junge Forstwirte
Zuständige Stelle
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Art der Leistung
agriculture subsidy
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Waldbesitz
Antragsteller muss Waldbesitzer sein oder Forstbetrieb führen
- !
Förderfähige Maßnahme
Maßnahme muss zu den förderfähigen Vorhaben gehören
- !
Genehmigungspflicht
Erstaufforstung bedarf der Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde
- !
Nachhaltige Waldbewirtschaftung
Einhaltung der Grundsätze der nachhaltigen Waldbewirtschaftung
Besondere Hinweise
- • Förderung bis 2030 befristet
- • Naturnahe Waldbewirtschaftung wird bevorzugt
- • Klima- und standortangepasster Waldumbau
Berechnung & Höhe
Zuschuss für förderfähige forstliche Maßnahmen
- 1
Identifikation der förderfähigen Maßnahme
Maßnahme aus Katalog wählen
- 2
Berechnung des Zuschusses
Zuschuss = Förderfähige Ausgaben × Fördersatz
Zuschuss für förderfähige forstliche Maßnahmen, Höhe je nach Art der Maßnahme
Antragstellung
Antragsweg
Schriftlich bei der zuständigen Landesforstbehörde
Bearbeitungszeit
3-6 Monate
Benötigte Unterlagen
- • Vollständig ausgefüllter Antrag
- • Nachweis des Waldbesitzes
- • Forstliches Gutachten / Standortgutachten
- • Waldbaulicher Plan
- • Kostenvoranschäge
- • Falls zutreffend: Genehmigung
Rechtsgrundlagen
- Bundeswaldgesetz (BWaldG)
- Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
- Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (ELER)
- Richtlinie über die Förderung der Forstwirtschaft (Rentenbank)
- Landesforstgesetze der Bundesländer
Quellen
- QFörderung - Wald in Deutschland - BMLEH
BMLEH • Geprüft: 2026-09-08
- QLand- & Forstwirtschaft - Rentenbank
Landwirtschaftliche Rentenbank • Geprüft: 2026-09-08
- §Bundeswaldgesetz (BWaldG)
Bundesregierung • Geprüft: 2026-09-08
