Leistungen für Bildung und Teilhabe (Bildungspaket)
Kurzübersicht
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien, Schülerinnen und Schüler
Zuständige Stelle
Jobcenter / Sozialamt / Wohngeldbehörde
Art der Leistung
education benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- !
Eltern beziehen Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld
transferleistungen
- !
Kind/Jugendlicher geht zur Schule oder macht Ausbildung
schulausbildung
Berechnung & Höhe
Pauschale Beträge für verschiedene Bedarfe
- 1
Schulbedarf: 110€ pro Schuljahr (1. Halbjahr) + 55€ (2. Halbjahr)
- 2
Lernförderung: bis zu 150€ pro Monat
- 3
Teilhabe: 15€ pro Monat für Vereine, Kultur etc.
Verschiedene Pauschalen je nach Bedarf
Antragstellung
Antragsweg
Persönlich bei der zuständigen Stelle (Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldbehörde)
Bearbeitungszeit
ca. 2-4 Wochen
Benötigte Unterlagen
- • Personalausweis
- • Schulbescheinigung
- • Kostenvoranschläge bei Lernförderung
Rechtsgrundlagen
- § 23 SGB II (Bildungspaket im SGB II)
- § 34a SGB XII (Bildungspaket im SGB XII)
- § 28 Abs. 3 SGB II (Schulbedarf)
Quellen
- QBildungspaket
Bundesministerium für Arbeit und Soziales • Geprüft: 2026-09-08
- QDie Leistungen des Bildungspakets
Bundesministerium für Arbeit und Soziales • Geprüft: 2026-09-08
