Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) und Jugendmigrationsdienst (JMD)
Kurzübersicht
Zielgruppe
Erwachsene Zugewanderte (MBE), Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund (JMD), Asylbewerber und Geduldete, Rückkehrer, EU-Bürger mit Integrationsbedarf
Zuständige Stelle
BAMF / Jugendämter / Träger der freien Wohlfahrtspflege
Art der Leistung
integration benefit
Geltungsbereich
Bundesweit
Voraussetzungen
- ?
Migrationsberatung für Erwachsene (MBE)
Erwachsene Ausländer mit Aufenthaltstitel oder Duldung; innerhalb von 5 Jahren nach Einreise
- ?
Jugendmigrationsdienst (JMD)
Jugendliche und junge Erwachsene (12-27 Jahre) mit Migrationshintergrund
- ?
Asylbewerber und Geduldete
Asylbewerber und Geduldete haben Anspruch auf MBE
Besondere Hinweise
- • Kostenlose Beratung
- • Vertraulich und unverbindlich
- • Beratung auf Deutsch und oft in Herkunftssprache
- • Träger: Caritas, Diakonie, AWO, ZWst, Paritätischer etc.
- • JMD: Beratung in Schulen, Jugendzentren, online
Berechnung & Höhe
Kein Geldbetrag; kostenlose Beratungsleistung
Kostenlose Migrationsberatung; keine regelmäßige Zahlung
Antragstellung
Antragsweg
Persönlich, telefonisch oder online bei Beratungsstellen
Bearbeitungszeit
Sofort oder innerhalb weniger Tage
Benötigte Unterlagen
- • Keine Pflichtunterlagen
- • ggf. Aufenthaltstitel oder Duldung
Rechtsgrundlagen
- § 45 AufenthG – Beratung für Ausländer
- Förderrichtlinie zur Durchführung einer Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE)
- § 13 SGB VIII – Jugendmigrationsdienst
- § 27 SGB VIII – Hilfen zur Erziehung
Quellen
- QMigrationsberatung – BAMF
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) • Geprüft: 2026-09-08
- QMigrationsberatung für erwachsene Zugewanderte – BMI
Bundesministerium des Innern (BMI) • Geprüft: 2026-09-08
- QFörderrichtlinie zur Durchführung einer Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE)
Verwaltungsvorschriften im Internet • Geprüft: 2026-09-08
